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Samstag, April 20, 2024

Prozess im Hutthurmer „Teerskandal“

Lesestoff

Geschäftsführer einer Bau- und Recycling-Firma musste sich vor dem Passauer Landgericht wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen verantworten und wurde verurteilt

Passau/Hutthurm. Vergangenen Montag musste sich der Geschäftsführer einer Hutthurmer Bau- und Recycling-Firma vor dem Landgericht Passau verantworten: Der Anklagevorwurf; unerlaubter Umgang mit Abfällen (unerlaubtes Betreiben von Anlagen und Bodenverunreinigung).

Die Vorgeschichte: das Aufkommen des Falls reicht bereits rund 10 Jahre zurück. Im Jahr 2009 beauftragte Landwirt Werner Malz aus Großthanensteig die Hutthurmer Bau- und Recycling-Firma von Robert T. mit dem Unterbau für ein Fahrsilo. Verwendet werden sollte Straßenaufbruchmaterial. Was der Landwirt jedoch nicht ahnte war, dass hierbei tausende Tonnen „Sonderabfall“ verwendet wurden – ein Gemisch aus Pechklumpen und Teerbrocken. Angeblich wurde das Material als „bedenkenlos“ von dem Geschäftsführer der Recycling-Firma deklariert.

Ans Licht kam der „Teerskandal“ erst Jahre später, als ein Nachbar bemerkte, dass sein Wasser verunreinigt war. Die daraufhin vorgenommenen Untersuchungen des Landratsamtes Passau ergaben eine Verunreinigung des Bodens sowie eine Gefährdung des Grundwassers. Das Material wurde nicht fachgerecht aufbereitet, bevor es unter die Erde kam – gebunden mit Kalk und Zement sowie versiegelt mit einer wasserundurchlässigen Schicht.

Die Frage war nun: wer muss sich dafür verantworten? Seit Herbst 2014 beschäftigt der Fall nun bayerische Verwaltungsrichter und Strafermittler. Aussiedlerhof-Besitzer Malz erhob schwere Vorwürfe sowohl gegen Recycling-Unternehmer Robert T., der das Material als „bedenkenlos“ verbaute, als auch gegen das Landratsamt Passau, das nach Malz‘ Meinung bei der Bauaufsicht versagt hatte. Das Landratsamt wiederum stritt mit dem Hutthurmer Unternehmer vor dem Regensburger Verwaltungsgericht, wer für die Beseitigung des verseuchten Erdreichs aufzukommen habe. Das Urteil der Richter: Robert T., der das giftige Material verbaut hat, muss es nun auch wieder entsorgen.

Aber auch das Landratsamt Passau kam bei diesem Fall nicht ohne ein blaues Auge davon: es gab Ungereimtheiten bei der Bauaufsicht und Billigungen bei der Einhaltung der Emissionsschutzmaßnahmen. nachdem 2009 beim Unterbau des Fahrsilos von Landwirt Werner Malz zunächst ein Baustopp verhängt wurde, hatte ein Fachbeamter für Wasserwirtschaft anordnen lassen, dass das Gelände „schnellstmöglich“ aufgebaut und stabilisiert werden sollte, „vorhandene Asphaltschollen“ zu brechen und unter dem Fahrsilo einzubauen. Diese Anordnung lief unter „erlaubte Absicherungsmaßnahmen“.

Übernehmen musste die juristische Verantwortung letztlich ein Mitarbeiter des Landratsamtes Passau, der in der Bauakte die Unterschriften geleistet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, sein Strafverfahren gegen Geldauflage einzustellen. Er spendete an eine gemeinnützige Einrichtung, die Akte ist bereits geschlossen.

Zur Verantwortung gezogen

Als Hauptangeklagter musste sich nun Robert T. verantworten, ihm wird „unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen“ und „Bodenverunreinigung“ vorgeworfen. Denn der medienwirksame Hutthurmer „Teerskandal“ ist nicht der einzige Tatbestand des Recycling-Unternehmers. Insgesamt waren es rund 25 Lager- und Einbaustellen in fünf niederbayrischen Landkreisen. In der Anklage flossen jedoch aufgrund von Verjährung lediglich acht Fälle mit ein. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 soll Robert T. unsachgemäß mit pechhaltigen Straßenaufbruch verfahren haben. Die Tatorte verteilen sich auf mehrere Landkreise in Niederbayern. Sie liegen im Landkreis Passau (beispielsweise in Salzweg), Vilshofen, Neuburg am Inn und Hutthurm. Dieses Straßenaufbruchmaterial sei „für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd“, wie die Staatsanwältin in der Anklage ausführte. Zudem kann es „nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden verunreinigen“.

Der Angeklagte zeigte sich während des Prozesses kooperativ und legte ein umfassendes Geständnis ab – was einen monatelangen, aufwändigen Indizienprozess ersparte. Robert T. sei erleichtert, dass er nun nach jahrelangen Prozessen einen persönlichen Schlussstrich ziehen könne. Er wolle die Verantwortung für sein Handeln übernehmen.

Insgesamt hat der „Teerskandal“ den Hutthurmer Unternehmer nach eigenen Angaben bereits rund 1,5 Mio. Euro gekostet, zudem habe er mit Umsatzeinbußen und der Schädigung seines Rufs zu kämpfen. Sein Lager in Hutthurm habe er ebenfalls auf eigene Kosten (rund 200.000 Euro) saniert.

Das Urteil: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro, die an gemeinnützige Einrichtungen gespendet werden.

Warum das Urteil derart milde ausfiel, lag daran, dass sich der Angeklagte kooperativ zeigte und den Geschäftszweig der Straßenaufbruchsarbeiten bereits vor Jahren aufgegeben hat. Eine Wiederholungstat ist somit ausgeschlossen. Auch eine Schadenswiedergutmachung durch Rückarbeiten wurde bereits geleistet. Zudem hätten auch die Kreisverwaltungsbehörden vehementer beim Vorgehen des Recycling-Unternehmers eingreifen können (müssen!). Diese hätten oftmals den Eindruck der Duldung gemacht, teilte der Anwalt von Robert T. mit.

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