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Donnerstag, April 25, 2024

Landstromversorgung für Kreuzfahrtschiffe an den Länden in der Altstadt und in Lindau deutlich erweitert

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Die Stadtwerke Passau GmbH hat die Landstromversorgung an den Schiffsanlagestellen im Stadtgebiet erweitert. Damit einher geht eine Anpassung der Ländeordnung der Stadt Passau, in die auch weitere Änderungen eingearbeitet wurden.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Wir legen großen Wert auf ein gutes Miteinander von Bürgerschaft und Touristen. Um vor allem die Lebensqualität der Bewohner in der Nähe der Anlegestellen in der Altstadt und in Grubweg zu erhalten, haben wir massiv in die Infrastruktur investiert und einige Modifizierungen in den rechtlichen Regelungen für die Kreuzschifffahrt vorgenommen. Gerade das Laufen der Schiffsmotoren bei vor Ort liegenden Schiffen wurde von den Anliegern immer wieder völlig zurecht kritisiert. Mit den Neuerungen und den entsprechenden Kontrollen sollten wir dieses Problem in den Griff bekommen.“

Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Stromversorgung der Schiffe von Land aus, denn sie ermöglicht die Abschaltung der Schiffsmotoren, was den Ausstoß entsprechender Abgase verhindert. In der Altstadt wurden an den Anlegestellen A1, A2 und A13 jeweils ein zweiter und an der Anlegestelle A14 ein dritter Powerlock-Anschluss (bis zu 400 Ampere, pro Phase ein Kabel) eingerichtet. In Lindau wurden zwei zusätzliche Powerlock-Anschlüsse installiert. Somit stehen ab der Saison 2020 an den für die Kreuzfahrtschiffe vorgesehenen Anlegestellen insgesamt 16 Powerlock und 2 CEE-Anschlüsse (bis zu 135 Ampere, ein Kabel mit 5-poligem Stecker) zur Verfügung. In der Altstadt können nun alle Schiffe, in Lindau rund zwei Drittel an Landstrom anschließen. Bei vorhandener Landstromversorgung besteht eine Nutzungspflicht, ansonsten wird die Zuteilung von Liegeplätzen verweigert. Das Anlegen in dritter Reihe ist nicht mehr möglich. Die Gesamtkosten für den Ausbau belaufen sich auf etwa 105.000 Euro.

Hinsichtlich der Abwasserentsorgung wurden die bestehenden Regelungen dahingehend verschärft, dass Schiffe, gegen die ein Urteil wegen des Verstoßes gegen das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt ergangen ist und die die festgestellten Mängel nicht beseitigt haben, von der Vergabe der Liegeplätze an den Länden in der Altstadt und in Lindau künftig ausgeschlossen sind. Darüber hinaus wurden Verbesserungen für den Ländebereich Altstadt/Römerplatz festgeschrieben, etwa im verkehrlichen Bereich und durch die Sperrung der Liegestellen A1 und A2 über Nacht.

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