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Donnerstag, April 25, 2024

Informationen zum Coronavirus – Schulen und Kitas ab heute Montag, 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020 geschlossen

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Auch Sportanlagen werden gesperrt

Die Regelungen für das öffentliche Leben im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden ausgeweitet. Zu den bereits veröffentlichten Informationen und Maßnahmen gelten die im Folgenden genannten Anordnungen bzw. Bestimmungen.

Schulen und Kindertagesstätten:
Das Bayerische Staatsministerium hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass die Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, 16.03.2020 vorerst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) geschlossen sind. Die Stadt Passau weitet diese Regelung aus und sperrt ebenso die städtischen Turnhallen, Schulsportanlagen und städtische Fußballplätze für jegliche Nutzung ebenfalls bis 19.04.2020.
An den städtischen Schulgebäuden und Kindertagesstätten besteht ab sofort ein Betretungsverbot. Nicht davon betroffen sind Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie an der Schule bzw. Kita tätiges Personal.
Unabhängig von dieser Regelung wird eine Notfallbetreuung an jeder Schule und an jeder Kita eingerichtet. Diese Notfallbetreuung kann ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

An Schulen:
Nur für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen sowie der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen

Allgemein:
Nur wenn beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler (im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe).
– Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen
– Die Kinder dürfen nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. es müssen seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tagen vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen
– Die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Die Erziehungsberechtigten müssen durch Unterschrift bestätigen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Es wird dringend darum gebeten, auch nur in diesen Fällen auf die Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung zuzukommen.

Sporteinrichtungen:
Das Betretungsverbot bis 19.04.2020 gilt ebenfalls für

  • Städtische Turnhallen
  • Schulsportanlagen
  • Städtische Fußballplätze

Klinikum:
Aufgrund der sich verschärfenden aktuellen Infektionslage in Bayern und der Region Passau sieht sich das Klinikum Passau leider gezwungen ein Besuchsverbot auszusprechen.

Dies dient dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter, dem Schutz der Besucher sowie dem Schutz derer Angehörigen zuhause sowie dem Schutz der Bevölkerung.

Städtische Seniorenheime:
Um die Bewohner der beiden Seniorenheime Bgl. Heiliggeist als auch das St. Johannis Spital bestmöglich zu schützen, wurden diese mittlerweile für Besucher, Angehörige und Lieferanten geschlossen.

Netzwerk zur Unterstützung für Senioren:
Die Fach- und Anlaufstelle für ältere Menschen erarbeitet aktuell ein Netzwerk um ab der kommenden Woche Unterstützungsangebote zur Versorgung der älteren und gefährdeten Personengruppen anzubieten.

Städtische Einrichtungen:
Die städtischen Einrichtungen

  • Oberhausmuseum
  • Römermuseum Boiotro
  • Europabücherei
  • städtische Musikschule
  • Kulturmodell
  • Stadtarchiv

sind bis vorerst 19.04.2020 geschlossen.

Stadtverwaltung:
Wir weisen darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen sind, Behördenangelegenheiten soweit wie möglich telefonisch oder per E-Mail/Internet zu erledigen. Sollte ein Besuch im Rathaus unumgänglich sein, weisen wir auf die bereits kommunizierten und auch ausgeschilderten Hygienemaßnahmen hin.

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