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Samstag, April 20, 2024

Große Freude bei Volksfestbetreibern und -gästen

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Freigabe der Staatsregierung lässt auf Durchführbarkeit der Festsaison 2022 hoffen – Karpfhamer Fest könnte wieder planmäßig stattfinden

Karpfham. Mit den Veranstaltern des Karpfhamer Festes tauschte sich der Landtagsabgeordnete Walter Taubeneder zuletzt über die Situation in der Branche sowie die in Anbetracht der jüngsten Beschlüsse begründete Hoffnung auf eine reguläre Saison 2022 aus.

Bis zuletzt stellten die Volksfeste und öffentlichen Veranstaltungen den letzten verbliebenen Bereich dar, in welchem die Corona-Beschränkungen eine Wiederaufnahme des Betriebs vollständig untersagt hatten. Zwischenzeitlich hat die Bayerische Staatsregierung den Weg für all diese Feste und Festivitäten frei gemacht, zeigt sich MdL Taubeneder im Gespräch mit dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Karpfhamer Fest e.V. Jürgen Pentlehner und Gottfried Kopplstätter erfreut. So soll das bisherige Generalverbot entfallen; Volksfeste könnten künftig inzidenzunabhängig und unter Beachtung der 3G-Regel wieder stattfinden – für den örtlichen Abgeordneten ein großer und wichtiger Schritt in Richtung Normalität und ein Grund zur Freude für unzählige Menschen in ganz Bayern.

Mit jährlich rund 400.000 Besuchern sowie ca. 19.000 Sitzplätzen in sechs Festzelten zählt das Karpfhamer Fest zu den größten Volksfesten der Region und besitzt – zusammen mit der jeweils zeitgleich stattfindenden Rottalschau – eine besondere Strahlkraft und Bedeutung. Wie Geschäftsführer Kopplstätter darstellt, wäre die Landmaschinen- und Gewerbeschau, im Rahmen derer auf über 70.000 m2 Freigelände und 6.000 m2 Hallenfläche um die 600 Firmen aus der gesamten Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland ein breites Angebot von Waren ausstellen, auch unter Corona-Bedingungen durchführbar. Anders gestalte sich dies beim Karpfhamer Fest. Nicht nur aus organisatorischen Gründen kann ein derartiges Volksfest nicht mit halber Kraft oder unter strengen Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen ausgetragen werden, ist Kopplstätter überzeugt. Dies habe auch atmosphärische Gründe. Schließlich leben Feste von der aufkommenden Stimmung und Geselligkeit.

Auch Jürgen Pentlehner hält wenig von einer abgespeckten Variante nach dem Modell „Volksfest light“: „Das Karpfhamer Fest kann nur ganz oder gar nicht stattfinden“, stellt der Vorsitzende des Veranstaltervereins klar. Denkbar wäre hierbei nur die Durchführung einer Ersatzveranstaltung, die eine Landwirtschaftsausstellung und eine „durchführbare“ Festivität beinhaltet und unter anderen Namen über die Bühne geht. Dies ist unbedingt notwendig, weil die Besucher an den Markennamen „Karpfhamer Fest“ bestimmte Erwartungen knüpfen. Ein Abspecken würde hier zu einer nachhaltigen Beschädigung der Marke führen und das Alleinstellungsmerkmal „oans wia koans“ hätte die Aussagekraft verloren.

Dass sowohl Volksfeste und öffentliche Festivitäten als auch Weihnachts- und Christkindlmärkte nun wieder stattfinden dürfen, ist ein gutes Zeichen und wird auch von den Verantwortlichen des Karpfhamer Fest e.V. umfassend begrüßt. Dennoch bereitet Jürgen Pentlehner die bis dato bestehende Erfordernis der 3G-Regel Sorge. Im erschließe sich nicht, wie dies bei einer Veranstaltung in der Dimension des Karpfhamer Festes verlässlich kontrolliert werden könne. Es ist vielleicht noch vorstellbar, dass das bereits umzäunte Festgelände mit strengen Einlasskontrollen versehen wird; eine zuverlässige Kontrolle der Vorgaben innerhalb des Geländes sei jedoch kaum zu realisieren. An dieser Stelle hoffe man nun, dass die Situation im Jahr 2022 einen normalen Festbetrieb wieder ermöglichen wird und das Karpfhamer Fest wie gewohnt stattfinden kann: Ohne Personenbegrenzung, ohne Maskenpflicht und ohne 3G-Nachweis. Gerade auch deshalb, weil das Karpfhamer Fest von einem Verein und nicht unter kommunaler Trägerschaft veranstaltet wird, sei dahingehende Planungssicherheit für alle Beteiligten das wichtigste Gut, wie Pentlehner und Kopplstätter Walter Taubeneder mit auf den Weg geben.

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