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Europawahl 2019 am Sonntag, 26.05.2019

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Antragstellung für Briefwahl jetzt möglich

Passau. Am Sonntag, 26. Mai 2019 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten zum Europäischen Parlament gewählt.

Ab sofort ist es möglich, die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Passau zu beantragen. Bis spätestens Samstag, 04.05.2019 werden den ca. 38.200 stimmberechtigten Personen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Passau die Wahlbenachrichtigungskarten für diese Wahl zugehen.

Stimmberechtigte, die durch Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, haben jetzt die folgenden Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Schriftlich auf dem Postweg unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Über das Internet, wobei die Nutzung der Eingabemaske des Bürgerserviceportal unter www.passau.de nur mit den Daten der Wahlbenachrichtigungskarte möglich ist.
  • Durch den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code mithilfe einer Scan-App.
  • Die Antragstellung kann selbstverständlich auch persönlich in den Bürgerbüros (im Alten Rathaus, Briefwahlbüro Erdgeschoss Zi. 3, Rathausplatz 2, 94032 Passau – unmittelbarer Zugang über den unteren Eingang zum Großen Rathaussaal in der Schrottgasse, auch Mittwochnachmittag! oder im Alten Rathaus, Bürgerbüro Zi. 108, Rathausplatz 2, 94032 Passau und im Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstr. 40, 94036 Passau) erledigt werden.

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt dann persönlich an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Die Ausgabe an eine andere Person ist nur mit gesondert erteilter schriftlicher Vollmacht möglich. Eine derartige Empfangsvollmacht ist auch auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

In den Ausgabestellen ist auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.

Eine telefonische Antragstellung ist nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht möglich!

Falls die Briefwahlunterlagen an eine von der Meldeadresse abweichende Anschrift übersandt werden sollen, muss diese „abweichende Versandanschrift“ bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert angegeben werden.

Die Briefwähler werden insbesondere auf das den Unterlagen beigefügte Merkblatt hingewiesen. Mit der dort dargestellten Verfahrensweise der Briefwahl wird ein Zurückweisen des Wahlbriefes und somit ein Nichtzulassen der Stimmzettel bei der Stimmenauszählung vermieden.
Für die in der Stadt Passau gemeldeten Unionsbürgerinnen und –bürger endet am Sonntag, 5. Mai 2019 die Möglichkeit einen Antrag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis zur Erlangung der Wahlberechtigung für die Europawahl 2019 zu stellen. Die Anträge und nähere Informationen für Unionsbürger sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters eingestellt (www.bundeswahlleiter.de).

Verspätet eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, so dass diese Personen – sofern sie an der Europawahl teilnehmen möchten – ihre Stimme nur noch in ihrem Herkunftsland abgeben können.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 entschieden hat, dass Personen mit Betreuung in allen Angelegenheiten, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter an der Europawahl 2019 teilnehmen können, müssen diese betroffenen Personengruppen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde stellen oder Einspruch oder Beschwerde nach § 21 EuWO gegen die Richtigkeit des aktuellen Wählerverzeichnisses einlegen. Die Frist für die Antragstellung endet am Sonntag, 5. Mai 2019. Ein Einspruch ist von Montag, 6. bis Freitag, 10. Mai 2019 möglich.

Verspätet eingehende Anträge oder Einsprüche können keine Berücksichtigung mehr finden.

Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl endet am Freitag, 24.05.2019, 18 Uhr.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 26.05.2019) bis 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.

Bei weiteren wahlrechtlichen Fragen steht das Wahlamt der Stadt Passau auch unter der Tel. 0851 396-420 zur Verfügung.

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