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Samstag, April 20, 2024

Öffentlicher Dienst: Arbeitgeberangebot unakzeptabel – Aktionen und Streiks in Niederbayern werden fortgesetzt

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„Die öffentlichen Arbeitgeber haben sowohl die Öffentlichkeit als auch ihre eigenen Beschäftigten mit Halbwahrheiten informiert. Sieht man genau hin, bleibt vom vermeintlichen 3%-Angebot für 2 Jahre ein Reallohnverlust übrig. Die Beschäftigten sind stinksauer, und wir werden deshalb auch in der nächsten Woche (KW17) Aktionen und Warnstreiks im öffentlichen Dienst in Niederbayern durchführen“, so Streikleiter von ver.di Hartmut Veitengruber.

Für Passau bedeutet das am 26.04.2016:

Ab 5:45 Uhr ganztägiger Warnstreik Wasser- und Schifffahrtsamt Außenbezirk und Bauhof Passau mit anschließender Demonstration zu den Stadtwerken Passau. Treffpunkt WSA-Bauhof, Schleusenweg
Ab 6:30 Uhr Warnstreik der Stadtverwaltung Passau, Klinikum Passau mit anschließender Demonstration zu den Stadtwerken Passau. Treffpunkt Bauhof Passau, Haitzinger Straße 65
Ab 7:00 Uhr Warnstreik der Stadtwerke Passau, Regensburger Str. 29

ab 7:15 Uhr ver.di Kundgebung auf dem Parkplatz Stadtwerke Passau, Regensburger Str. 29

 

Und darum Geht’s:

„Angebot der Arbeitgeber vom 12.4. bedeutet Reallohnverlust
Das Angebot sieht Erhöhungen von 1% ab 1.6.2016 und 2% ab 1.6.2017 vor.
Und das heißt: Jahresbezogen bei 3 Nullmonaten in 2016 eine Erhöhung von 0,6 und 1,2 % in 2017. Also insgesamt in 2 Jahren 1,8 %.
Bei einer prognostizierten Preissteigerungsrate von 2% bis 2017 (0,5% für 2016 und 1,5% für 2017) bedeutet das Angebot der öffentlichen Arbeitgeber einen Reallohnverlust.
Beschäftigte sollen für Zusatzversorgung mit 0,4 % zur Kasse gebeten werden
Die Arbeitgeber wollen, dass ihre Beschäftigten künftig 0,4 % in die betriebliche Alterskasse einzahlen. Angefangen werden soll ab 01.07.2016 mit 0,2 %. Ein Jahr später 0,3 % und wieder ein Jahr später dann die 0,4%. Dieser Eigenbeitrag mindert nochmal den rechnerischen Einkommenszuwachs von 1,75 %.
Völlig unverständlich ist, dass die kommunalen Arbeitgeber in Bayern erst 2013 ihre Umlage für die betriebliche Altersversorgung um 1 % gesenkt haben und sich nunmehr von den Arbeitnehmern 0,4 % holen wollen.
Damit nicht genug. Die Arbeitgeber wollen auch noch die Hälfte der Mehrkosten für das In-krafttreten der sogenannten Entgeltordnung, das ist die Eingruppierungsregelung, den Arbeitnehmern in Rechnung stellen. Wie viel das sein soll und auf welchem Weg sie die Arbeitnehmern belasten wollen, haben sie offen gelassen.

 

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