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Donnerstag, April 25, 2024

Öffentliche Versammlungen künftig nur noch ortsfest zulässig

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Stadt Passau erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung nicht ortsfester öffentlicher Versammlungen im Stadtgebiet

Passau. Die Stadt erlässt heute (16.12.) mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung, die regelt, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Stadtgebiet Passau ausschließlich ortsfest zulässig sind. Ausnahmen können auf Antrag nur dann erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Hinsicht vertretbar ist.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet liegt nach wie vor auf einem hohen Niveau, die Situation am Klinikum Passau ist äußerst angespannt. Die Stadt Passau ist entsprechend der derzeit geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung befugt, weitergehende ergänzende Maßnahmen zu treffen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist.

Am Samstag, 4. Dezember 2021 fand am Nachmittag in Passau ein „Spaziergang“ gegen die aktuelle Corona-Politik statt. Ca. 150 Personen zogen dabei vom Klostergarten bis zum Rathausplatz. Diesem friedlich verlaufenden „Spaziergang“ kam kein Charakter einer Versammlung zu.

Am darauffolgenden Samstag, 11. Dezember 2021 fand ein neuerlicher „Spaziergang“ statt. Dieser erreichte eine Teilnehmerzahl von ca. 1.500 und führte vom Klostergarten durch die Innenstadt bis zum Rathausplatz. Dabei wurden u.a. einheitlich und wiederholt im Takt Parolen gerufen. Die Teilnehmenden trugen keine Masken und hielten den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ein. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl mussten am Rindermarkt kurzzeitige Straßensperrungen vorgenommen werden. Dieser „Spaziergang“ entsprach deshalb einer öffentlichen Versammlung.

Die „Ortsfestigkeit“ und die damit verbundene bessere Kontrollierbarkeit von öffentlichen Versammlungen dient dem effektiven Infektionsschutz. Bei Aufzügen ist dagegen davon auszugehen, dass eine über das vertretbare Maß hinausgehende Infektionsgefahr besteht. Die mit der Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen sind in enger Abstimmung zwischen Stadt Passau, der Polizeiinspektion Passau und dem staatlichen Gesundheitsamt Passau festgelegt worden.

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