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Mittwoch, April 24, 2024

Nichtwohngebäude: Bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtsanierungen

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Zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am 1. Juli 2021 in Kraft

Nun auch Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich

Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Sie erhöht die Fördersätze für Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe und Verwaltungsgebäuden. Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der BEG erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an die für Wohngebäude an. Ein Beispiel zeigt die Attraktivität der neuen Förderbedingungen: Wird ein Verwaltungsgebäude mit 2 200 Quadratmetern für zwei Millionen Euro komplett saniert, übernimmt der Staat davon nun bis zu einer Million Euro – 450 000 Euro mehr als bislang.

Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen bei Bestandesgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Sanierungswillige können sich künftig deutlich einfacher um Förderangebote bewerben.

Eigentümer von Nichtwohngebäuden erhalten jetzt eine bessere Sanierungsförderung – hier ein Überblick über die Konditionen (Grafik: Zukunft Altbau)

„Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten sich das verbesserte Förderangebot nicht entgehen lassen und die einfachere Antragstellung nutzen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die Förderung ist so attraktiv wie nie.“ Interessant ist auch die Einführung der Zuschussvariante. Unternehmen und Kommunen, die verfügbares Geld investieren wollen, müssen nun nicht zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen. Sie können ab Juli 2021 stattdessen auch einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen.

Schritt hin zur Auflösung des Sanierungsstaus

Nichtwohngebäude rücken immer stärken in den Fokus der Sanierungsbemühungen. Sie stellen zwar nur weniger als 20 Prozent der Gebäude, sind aber für mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs in dem Bereich verantwortlich. Bundesweit stehen vier bis fünf Millionen Nichtwohngebäude.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.

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