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Donnerstag, März 28, 2024

Münchener Ex-Polizist verurteilt

Lesestoff

Gewerkschaft der Polizei begrüßt das klare Urteil des Amtsgericht München

München. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das klare Urteil des Amtsgericht München, wie aus der entsprechenden Presseeerklärung zu entnehmen ist.

Nachdem der pensionierte Polizeibeamte in der Vergangenheit mehrfach zu Corona-Gegner-Demos aufgerufen hatte und als Redner bei sogenannten Querdenker-Demos sogar die eingesetzten Einsatzkräfte zum Absetzen ihrer Mundschutzmasken aufforderte, hat das Amtsgericht München diesem allgemeingefährlichen Treiben nun deutliche rechtliche Grenzen aufgezeigt, und es erfolgte eine Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro.

Wegen seiner ignoranten Aktivitäten im Zusammenhang mit Anti-Corona Veranstaltungen wurde der ehemalige Polizeibeamte zuletzt sogar vom Verfassungsschutz beobachtet. Seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen, sei laut GdP das eine, in notorischer Unbelehrbarkeit und fern jeglicher wissenschaftlich erwiesener Fakten aber in aller Öffentlichkeit zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten aufzurufen, das andere; das würde für einen ehemaligen Polizeibeamten nun mal gar nicht gehen, so der GdP Landesvorsitzende Peter Pytlik.

Das Verhalten des „Ehemaligen“ führe mittlerweile auch im Kreise der Kollegen nur noch zu unverständlichem Kopfschütteln, so der GdP Landesvorsitzende weiter. So hatte der Ex-Polizist vergangene Woche die eingesetzten Beamten öffentlich und lautstark u.a. als „Staatsterroristen“ beschimpft.

Unsere Kollegen haben ihren Amtseid dafür geleistet, sich für die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzusetzen. Jeder Polizeibeschäftigte weiß, dass er mit rechtlichen und disziplinären Maßnahmen, bei Pensionisten bis hin zur Aberkennung der Ruhestandsbezüge, rechnen muss, wenn er diesen Weg verlässt.

Peter Pytlik, Landesvorsitzender GdP Bayern

Das Amtsgericht München habe durch das richtungsweisende Urteil ein klares Zeichen gesetzt.

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