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Freitag, März 29, 2024

Landkreis Deggendorf: Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht

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Deggendorf. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf hat auf Grundlage der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung für das gesamte Kreisgebiet die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, beschlossen und veröffentlicht.

Bodenrichtwerte sind von grundsätzlicher Bedeutung sowohl für Bewertungssachverständige und alle Stellen und Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die auf Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die neuen Bodenrichtwerte des Landkreis Deggendorf können entweder über das Bodenrichtwertinformationssystem Bayern (www.boris-bayern.de) unabhängig von Behördenöffnungszeiten direkt abgefragt werden (20 Euro je Bodenrichtwert) oder werden auf schriftlichen Antrag durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mitgeteilt (30 Euro je Bodenrichtwert).

Schriftliche Anträge (für den Landkreis Deggendorf) können per Email an gutachterausschuss@lra-deg.de oder schriftlich an das Landratsamt Deggendorf (Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf) gestellt werden.

Hinweis
Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt.

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