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Donnerstag, April 25, 2024

„Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit ungewollt Schwangerer“

Lesestoff

Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen

Die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“, der Ende August 2021 stattfand, hat breite zivilgesellschaftliche Unterstützung gefunden. Mehr als 100 Verbände, Organisationen, Institutionen und Netzwerke aus dem Spektrum von Beratung, Gesundheit, Migration, Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie mehr als 600 Einzelpersonen haben sie unterzeichnet. Dieses zivilgesellschaftliche Bündnis fordert eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und appelliert an die Parteien, sich der Herausforderung einer lang überfälligen menschenrechtskonformen Gesetzesreform konstruktiv zu stellen.

„Eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Deutschland ist überfällig“, erklärt Stephanie Schlitt, stellvertretende Bundesvorsitzende pro familia. „Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.“

Im Zuge des Fachkongress haben Fachbeiträge und die Erfahrungsberichte von Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, gezeigt, dass die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland gefährdet. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärztinnen und Ärzte unter Druck. Dabei zeigen die Erfahrungen anderer Länder, dass es möglich ist, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Die breite zivilgesellschaftliche Unterstützung der Abschlusserklärung verleiht der Forderung, eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der 20. Wahlperiode anzugehen, deutlichen Nachdruck.

Die Unterzeichnenden haben den Vorständen von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken die Abschlusserklärung des Kongresses heute (29.10.) zugesandt. In der jetzt anfangenden 20. Wahlperiode soll die Gesetzesreform angegangen werden, so die Forderung.

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