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Freitag, April 26, 2024

Kommt die Pferdesteuer?

Lesestoff

Einem geschenkten Gaul schaut der Saat dann zweimal ins Maul

Als erste Kommune im Freistaat Bayern wollte die oberfränkische Gemeinde Eckersdorf eine Pferdesteuer einführen. Im Herbst des vergangenen Jahres warf dieser Plan hohe Wellen, weshalb das Thema im kommenden Frühling nochmals auf dem Traktandum stehen wird.

Aber warum überhaupt die Einführung einer Pferdesteuer? Die Kommune argumentierte damit, dass man mit Haushaltsproblemen zu kämpfen habe und es somit Aufgabe der Gemeindebehörden sei, alle möglichen und zusätzlichen Einnahmequellen zu prüfen und auch auszuschöpfen. Offensichtlich zählte man die Anzahl Pferde in der Gemeinde sorgfältig nach und kam zum Ergebnis, dass es sich bei fast 200 Pferden doch lohnen könnte, mittels einer Steuer die Gemeindekasse füllen zu können.

Dass eine solche kommunale Aufwandssteuer, die vom Eigentümer (Halter) für den Besitz von Pferden erhoben wird, grundsätzlich gesetzeskonform ist, hat der Hessische Gerichtshof im Dezember 2014 entschieden. Damals hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung zehn Pferdehalter aus Bad Sooden-Allendorf bei ihrer Klage gegen die Pferdesteuer unterstützt, aber am Ende diese juristische Niederlage einstecken müssen. Bad Sooden-Allendorf in Hessen war praktisch Vorreiter einer Pferdesteuer; ab 2013 wurden da sämtliche Pferde und Fohlen innerhalb der Gemeinde besteuert, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder ausschließlich im privaten Raum bewegt werden. Im Juli 2013 folgte Kirchheim und im Januar 2014 Schlangenbad – beide Orte ebenfalls Kommunen in Hessen.

Schon seit vielen Jahren wird über die Pferdesteuer heftig diskutiert. Sie ist keineswegs unumstritten. Zahlreiche Gemeinden haben sich gegen eine solche Steuer ausgesprochen – zurecht. Entweder, weil eine solche Steuer als nicht sinnvoll taxiert oder aber als nicht wirtschaftlich abgehandelt wurde.

Eines der Hauptargumente der Befürworter einer Pferdesteuer besteht ja grundsätzlich darin, damit eine steuerliche Gleichbehandlung mit Hundebesitzern anzustreben und mit diesen Einnahmen die Instandhaltung von Reitwegen und Beseitigung von Schäden im Gelände garantieren zu können. Während letztere Argumentation irgendwie noch nachvollziehbar ist, kann der Vergleich mit der Hundesteuer nicht nachvollzogen werden. Denn bei der Hundesteuer handelt es sich doch in erster Linie um eine ordnungspolitische Maßnahme, die in den Gemeinden den Hundebestand begrenzen soll. Soll also auch der Pferdebestand in Zukunft begrenzt werden? Zudem dient doch die Haltung von Pferden auch der Ausübung des Reitsports, welcher wiederum von der öffentlichen Hand gefördert wird. Also ein Widerspruch in sich. Die Einführung einer Pferdesteuer hätte ganz schnell zur Folge, dass viele Besitzer mit ihren Pferden in Nachbargemeinden abwandern, um so dem Steuervogt ein Schnäppchen zu schlagen.

Wäre da noch die Sache mit dem „Luxus-Hobby“, das von den Befürwortern auch noch gerne ins Spiel gebracht wird. Die Pferdehaltung an und für sich sei so ein Ding, das sich ein Durchschnittsbürger eben nicht leisten kann. Somit sei dieser Luxus zu besteuern. Wie bei anderen „Luxussteuern“ sollen die Steuereinnahmen dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Zurecht darf man sich hier fragen, wer auf eine solche unsinnige Einstufung (Luxus-Hobby) gekommen ist. Welche Kriterien sind  denn hier anzuwenden? Das Tier als solches oder der (Markt-) Wert eines Pferdes? Wie viel der Halter dafür bezahlt hat? Und was, wenn es geschenkt wurde? Darüber hinaus möchte man dann wissen, welche Unterhaltskosten für ein solches Tier (übrigens nicht ganz billig und zudem förderlich für das regionale Gewerbe) von der Pferdesteuer abgezogen werden können.

Denn so kann es bei einer Gemeinde, welche die Pferdesteuer tatsächlich einführt, nicht nur zu einer rasanten Abwanderung von Pferdehaltern führen, sondern gleichzeitig auch zu einer Minderung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer, da für die Landwirte und Stallbetreiber die Einnahmen aus der Vermietung der Stellplätze wegfallen. Aber es geht natürlich noch weiter. Tierärzte, Zubehörhändler, Hufschmiede und Futterlieferanten wären auch noch von dieser Abwanderung betroffen – alles in allem also womöglich ein dickes Minusgeschäft für die Gemeinde.

Ja, das Tauziehen um die Pferdesteuer ist noch lange nicht beendet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch in Ihrer Gemeinde dieses Thema (eifrig) aufgegriffen wird. Sollte es dann soweit sein, dann bitteschön nicht mit dem lapidaren Argument, man wolle damit die Haushaltsprobleme lösen und die leeren Kassen füllen. Hätte die Gemeinde Eckersdorf von Beginn weg vielleicht anders argumentiert, dann wäre ein frühzeitiger Entscheid zwar auch nicht getroffen worden, man hätte aber sachlicher darüber diskutieren können – ohne einander beinahe die Köpfe einzuschlagen. cn

Ein Sprichwort der Beduinen sagt: „Wenn die Pferde rar werden, werden Mäuse gesattelt.“

 

Hier übrigens noch eine Übersicht über die Höhe der Steuern in den erwähnten Gemeinden – alle unterschiedlich:

  • Bad Sooden-Allendorf: 200 Euro pro Pferd
  • Kirchheim: 90 Euro pro Pferd
  • Schlangenbad: 300 Euro pro Perd
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