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Mittwoch, April 24, 2024

Hotspot-Regelung tritt im Landkreis Passau am Freitag (26.11.21) in Kraft

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Schwellenwert 1000 am Donnerstag (25.11.) überschritten – Unterschreitung an fünf Tagen für Aufhebung der Maßnahmen erforderlich

Landkreis Passau. Der Landkreis Passau hat am Donnerstag, 25. November mit einer Inzidenz von 1.035,4 den Schwellenwert von 1.000 überschritten. Damit treten im Landkreis Passau ab Freitag, 26. November die verschärften Hotspot-Regelungen in Kraft. Diese sind nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zunächst bis 15. Dezember befristet. Die Maßnahmen greifen mindestens so lange, bis der Inzidenzschwellenwert an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde und das Landratsamt dies amtlich bekanntgemacht hat.

Die wichtigsten Änderungen ab Freitag

Alle Veranstaltungen, Einrichtungen und Betriebe, für die normalerweise 2G oder 2G plus gelten, sind untersagt bzw. geschlossen. Dies betrifft öffentliche Veranstaltungen und Festivitäten. Untersagt werden der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten, Fitnessstudios, Tanzschulen. Ausgenommen sind Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufssportlern. Gastronomiebetriebe jeder Art sind untersagt, erlaubt bleibt die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken sowie der Betrieb nicht öffentlicher Betriebskantinen. Nicht-medizinische oder -therapeutische körpernahe Dienstleistungen sind nicht zulässig, ausgenommen sind Friseurbetriebe. Touristische Übernachtungsangebote dürfen von Beherbergungsbetrieben nicht angeboten werden.

Außerschulische Bildungsangebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musik-, Fahrschulen und Angebote der Erwachsenenbildung werden untersagt. Geschlossen werden Bibliotheken und Archive sowie alle Kulturstätten. Darüber hinaus sind alle Freizeiteinrichtungen- und -veranstaltungen verboten.

Für den Handel gilt: Die Zahl gleichzeitig in einem Ladengeschäft anwesender Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 20 m2.

Die vollständigen Regelungen und weitere Informationen zu Corona unter www.landkreis-passau.de/corona.

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