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Dienstag, Oktober 8, 2024

Gleiches Recht bei Erwerbsminderungsrente

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Der Sozialverband VdK fordert, dass gesetzliche Verbesserungen für alle gelten

(djd). Wenn beim Maurergesellen die Bandscheiben endgültig lädiert sind oder die Krankenschwester von Arthrose außer Gefecht gesetzt wird, können sie ihren Job nicht länger bewältigen. Für Berufstätige wie sie ist die Erwerbsminderungsrente dann oft die einzige Rettung. Diese erhält, wer schon vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr oder nicht voll erwerbsfähig sein kann. Allerdings liegt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente unterhalb der Armutsgrenze. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung gesetzliche Verbesserungen beschlossen: Wer seit 2019 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wird nun von der Deutschen Rentenversicherung so behandelt, als hätte er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Im Durchschnitt gibt es dadurch 70 Euro mehr im Monat. Die Verbesserungen lindern zwar die Altersarmut, führen aber nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente oberhalb der Armutsgrenze.

1,8 Millionen Menschen benachteiligt

Das Problem dabei ist zudem, dass alle diejenigen, die bereits vor 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen haben, von dieser Regelung ausgenommen sind. Und das betrifft immerhin 1,8 Millionen Menschen. Der Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) halten dies für verfassungswidrig und werden jetzt juristisch dagegen vorgehen. „Wir fordern gleiches Recht für alle. Die Stichtagsregelung muss fallen. Mir kann keiner schlüssig erklären, warum der Staat die Bestandsrentner gegenüber Neurentnern benachteiligt“, argumentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Da im Sozialrecht keine Sammelklagen möglich sind, werden die Verbände gezielt an verschiedenen deutschen Gerichten Klageverfahren durchführen. „Leider sieht das deutsche Sozialrecht es nicht vor, eine Rechtsfrage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Deshalb bleibt uns nur der Rechtsweg durch alle Instanzen. Eine Klage von einzelnen Betroffenen vor dem Sozialgericht Itzehoe und mehrere Widersprüche sind bereits anhängig. Damit ist ein Anfang gemacht“, erklärt Jörg Ungerer, Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung.

Im Einsatz für gerechte Renten

Für den Verband ist dies ein weiterer Schritt im Kampf für bessere Rahmenbedingungen der Rente und gegen Altersarmut. Bereits im letzten Jahr setzte er mit der bundesweiten Kampagne #Rentefüralle ein deutliches Zeichen und machte sich für die Einführung der Grundrente stark. Mehr Infos dazu gibt es auch unter www.vdk.de. Ein Engagement, das mit Erfolg gekrönt wurde: Die Bundesregierung führt voraussichtlich zum Januar 2021 die Grundrente ein.

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