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Donnerstag, Mai 2, 2024

Staatliche Hilfe für vom Unwetter im Juni betroffene Betriebe; Richtlinien für Förderprogramme liegen vor

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Seit wenigen Tagen liegt das Förderprogramm für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016“ geschädigten gewerblichen Unternehmen, Angehörigen Freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur vor. Das Landratsamt Freyung-Grafenau berät betroffene Unternehmen zum Förderprogramm und bei der Antragstellung in enger Abstimmung mit der für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftsförderabteilung der Regierung von Niederbayern.
Seit dem Starkregenereignis am 25. Juni 2016 wurden dem Wirtschaftsreferat am Landratsamt Freyung-Grafenau bereits von zahlreichen Betrieben Schäden in oftmals nicht unerheblicher Höhe gemeldet, einige haben auch bereits Antrag auf Sofortgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro gestellt. Für die in größerem Umfang betroffenen Betriebe gibt es nun Aussicht auf weitere Fördermittel.

„Wir freuen uns, dass den betroffenen Betrieben dank des vom Freistaat Bayern aufgelegten Programms nun zeitnah und relativ unbürokratisch geholfen werden kann. Der Landkreis Freyung-Grafenau wird dabei bestmöglich unterstützen“, so Landrat Sebastian Gruber.
Bewilligungsstelle für diese Anträge ist die Regierung von Niederbayern. Das Landratsamt Freyung-Grafenau berät allerdings im Sachgebiet 14 „Wirtschaftsförderung, Tourismus und Regionalentwicklung“ unter Leitung von Wirtschaftsreferent Ralph Heinrich alle betroffenen Betriebe in enger Abstimmung mit der Regierung: „Mit allen Unternehmen, die bei uns bereits einen Schaden gemeldet haben oder Sofortgeld beantragt haben, werden wir in den nächsten Tagen und Wochen Kontakt aufnehmen. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2016 gestellt sein, wir werden aber sehr bald alle uns bekannten Firmen angesprochen haben“, so Heinrich.

Die Förderregularien in Kurzform:

– Gefördert werden Kosten und Ausgaben für die Behebung der durch die
Naturkatastrophe des Jahrhunderthochwassers betroffenen bayerischen Gebiete. Auch der Landkreis Freyung-Grafenau befindet sich im Fördergebiet der verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsstätten. Das Programm hat das Ziel, die Betriebe zu erhalten und die Betriebsfähigkeit wiederherzustellen.
– Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige Freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Arbeitnehmern und einer geschädigten Betriebsstätte. Nicht gefördert werden also große Betriebe und Unternehmen in Schwierigkeiten, es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf das Schadensereignis zurückzuführen.
– Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung durch Zuschüsse, Zuwendungen werden ab einer Schadenshöhe von über 10.000 Euro bewilligt. Eine Zuwendung unter 5.000 Euro wird nicht gewährt.
– Bei nicht versicherbaren Schäden wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und Ausgaben bewilligt, maximal jedoch 100.000 Euro. Wenn die Schäden versicherbar waren, reduziert sich der Zuschuss auf 25 %.
– Bemessungsgrundlage der Förderung sind die Reparaturkosten bzw. der durch einen geeigneten externen Sachverständigen oder eine andere fachkundige Stelle festgestellte Wiederherstellungs- oder Ersatzbeschaffungswert der geschädigten und zerstörten Wirtschaftsgüter. Als Sachverständige bzw. fachkundige Stelle können beispielsweise Steuerberater oder Experten von Kommunen und kommunalen Gesellschaften fungieren.

„Ganz wichtig ist, dass vor der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, zum Beispiel bei Aufräumarbeiten, Reparaturen oder Ersatzbeschaffung, im Regelfall drei Vergleichsangebote eingeholt werden müssen und alles dokumentiert werden muss“, verdeutlicht Wirtschaftsreferent Heinrich.
Die Förderrichtlinien, Antragsformulare und weitere Anlagen können ab sofort auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau unter www.freyung-grafenau.de unter der Rubrik „Hochwasser 2016“ im Kasten „Anträge Unternehmen“ heruntergeladen werden.
Für Fragen zum Förderprogramm und zur Antragstellung steht das Team des Sachgebiets 14 unter Telefon 08551/57-335 zur Verfügung. Weiterhin ist für das gewerbliche Hochwasser-Hilfsprogramm bei der Regierung von Niederbayern folgende Hotline eingerichtet: 0871/808-2020.

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