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Samstag, April 20, 2024

Premiere von Lene und die Geister des Waldes

Lesestoff

Waldkinderfilm läuft am 7. November 2021 um 15 Uhr im Hans-Eisenmann-Haus

Neuschönau. Was gibt es eigentlich im Bayerischen Wald alles zu entdecken? Genau mit dieser Frage beschäftigt sich der Waldkinderfilm „Lene und die Geister des Waldes“, der am 25. November deutschlandweit in die Kinos kommt. Weil ein Großteil des spaßigen Abenteuerfilms für Jung und Alt im Nationalpark gedreht wurde, findet die Bayern-Premiere des Films am letzten Tag der Herbstferien im Hans-Eisenmann-Haus in Neuschönau statt. Dabei gibt’s nicht nur eine Vorführung für geladene Gäste am Abend, sondern auch einen öffentlichen Termin um 15 Uhr, zu dem vor allem Familien herzlich eingeladen sind.

Der Film von Regisseur Dieter Schumann stellt die siebenjährige Lene aus Mecklenburg in den Fokus. Zusammen mit Schwester und Papa verbringt sie die Sommerferien in Waldhäuser – und hat so gar keine Lust darauf. Nichts als Bäume, Berge und Kinder, deren Sprache sie komisch findet – so zumindest der Tenor am Anfang des Urlaubs. Doch bald schon weicht die Skepsis purer Bayerwald-Begeisterung. Das liegt vor allem nur an den vielen Wald-Abenteuern mit den Kindern im Dorf. Aber auch die Geschichte vom Wald-Peter, der in der „Grotte der schlafenden Seelen“ gefangen sein soll, oder jene von der geheimnisvollen Wald-Ursel, deren Seele im Wald weiterlebt, begeistern die blonde Mecklenburgerin. Lene begegnet außerdem dem Wald-Obelix und einer coolen jungen Rangerin, lernt bayerischen Rap und die besten Verstecke im Wald kennen.

https://www.youtube.com/watch?v=bzmDZdDgA38

Wer Lust hat, den 94-minütigen Film vor allen anderen auf der großen Leinwand zu sehen, meldet sich bitte via heh@npv-bw.bayern.de für die Vorführung am 7. November um 15 Uhr an. Im Anschluss stehen Regisseur Dieter Schumann sowie Kristin Biebl und Günter Sellmayer, die als Nationalpark-Ranger Gastauftritte im Film haben, für eine Fragerunde bereit. Die Plätze sind begrenzt, der Eintritt ist frei. Es gilt die 3G-Regel. Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen.

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