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Montag, Oktober 7, 2024

Landratsamt Freyung-Grafenau ab dem 19. Dezember im Notbetrieb

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Parteiverkehr nur noch in der Führerscheinstelle und der Zulassungsstelle in Freyung

Das Landratsamt Freyung-Grafenau arbeitet ab Samstag, 19. Dezember 2020, bis vorerst zum Sonntag, 10. Januar 2021, im Notbetrieb. Konkret bedeutet dies, dass eine Mindestbesetzung im Amt ist. Es handelt sich dabei um Bereiche, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörde erforderlich sind. Dort wo es möglich ist, werden an den entsprechenden Arbeitstagen die Mitarbeiter auch im Homeoffice tätig sein. Es wird aber besonders darauf hingewiesen, dass persönliche Vorsprachen in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen und nur nach vorheriger Anmeldung möglich sind.

„Wie von der Bayerischen Staatsregierung gefordert, setzen auch wir auf Kontaktminimierung und konzentrieren uns auf die Sicherstellung unserer zentralen Aufgaben, insbesondere in der Pandemiebekämpfung“, sagt Landratsamtssprecher Karl Matschiner. Daher werden die Bürger gebeten, alle nicht zwingend notwendigen Angelegenheiten ins neue Jahr zu verschieben.

Davon nicht betroffen sind die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle am Standort Freyung. Diese sind normal besetzt und noch bis Mittwoch, 23. Dezember, auch für den Parteiverkehr geöffnet.
In der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember, bis Sonntag, 3. Januar, ist das Landratsamt komplett geschlossen.

Die Kräfte der Abteilung Gesundheitswesen und die in der Führungsgruppe Katastrophenschutz eingesetzten Mitarbeiter/innen sowie alle weiteren für die Pandemiebekämpfung eingesetzten Mitarbeiter werden natürlich auch über die Feiertage im Dienst sein“, versichert der Sprecher.

Der landkreiseigene Winterdienst ist von dieser Regelung natürlich ebenfalls nicht betroffen und wird selbstverständlich gewährleistet.
Das Bürgertelefon ist mit Ausnahme der Feiertage (25./26.12.2020, 01.01.2021 und 06.01.2021) montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags bis sonntags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 08551 57-470 erreichbar (auch während der Betriebsschließung vom 28.12. bis 30.12.2020).

Am Hl. Abend, den 24.12.2020, sowie an Silvester, den 31.12.2020, ist das Bürgertelefon nur vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Parallel dazu werden zu allen angegebenen Zeiten auch E-Mails an buergerservice@landkreis-frg.de beantwortet.

„Ich danke insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen und Wochenenden im Dienst sind und damit eine ununterbrochene Pandemiebekämpfung sicherstellen“, betont Landrat Sebastian Gruber. Er bittet die Bevölkerung um Verständnis für Einschränkungen im Behördenbetrieb: „Wir befinden uns in einem Katastrophenfall und somit in einer herausfordernden Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Es ist zwingend erforderlich, dass wir uns nahezu ausschließlich um dringende Dinge und Termine zur Eindämmung der Pandemie kümmern.“

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