12.6 C
Hutthurm
Donnerstag, März 28, 2024

Energiesparen und Energetisch Sanieren

Lesestoff

Aktuelle Fördermöglichkeiten – Landratsamt FRG informiert

Freyung. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (kurz BEG) ist schrittweise zum 1. Juli 2021 gestartet. Die Klimaschutzmanagerin des Landkreises Freyung-Grafenau Verena Holzbauer erklärt dazu: „Die Fördersituation ist aktuell sehr gut und durch die BEG nun zusätzlich übersichtlicher gestaltet. Gleichzeitig ist auch die Nachfrage hoch. Bei unserem Landkreisprogramm für Einstiegsberatungen wurden im letzten Jahr so viele Beratungsgutscheine wie noch nie abgerufen, und dieser Trend setzt sich fort.“ Analog dazu haben sich auch die Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme des Bundes im Vergleich zu 2019 im Jahr 2020 fast verdoppelt.

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude fasst die bisherigen Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. So sollen Zuschüsse und Förderkredite für Sanierung und Neubau noch übersichtlicher und einfacher zugänglich gemacht werden. Der Bund will damit noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor leisten. Seit dem 2. Januar 2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragt werden, und seit dem 1. Juli 2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierung und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW beantragt werden.

Für Bürgerinnen und Bürger ist künftig ein Antrag ausreichend, um die Bundesförderangebote nutzen zu können. Diese werden entweder beim BAFA oder der KfW gestellt. Der 50 Prozent Zuschuss für Fachberatung und Baubegleitung, beispielsweise durch einen Energieberater, kann jeweils direkt beantragt werden. Bei Einzelmaßnahmen ist dies aber nicht verpflichtend. Die Fördersätze selbst haben sich teilweise auch verändert. Beim Austausch einer Ölheizung gegen eine Pelletheizung oder Wärmepumpe, gibt es beispielweise 45 Prozent Zuschuss. Im Bereich Heizung sind noch folgende Anlagen förderfähig: Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“), Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Im Optimalfall ist sogar ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent möglich, wenn mehrere Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Grundsätzlich hat man immer die Wahl zwischen Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss oder Direktzuschuss. Bei einer Vollsanierung eines Einfamilienhauses zum Effizienzhausstandard 40, kann allein aus den Bundesmitteln ein Zuschuss von bis zu 75.000 Euro abgerufen werden, wenn auch der Heizbedarf des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Dies wird als Erneuerbare-Energien-Bonus bezeichnet. Neu ist auch, dass bei besonders nachhaltiger Bauweise, die durch ein Zertifikat belegt werden muss, ebenfalls höhere Fördersätze durch einen Nachhaltigkeitsbonus greifen.

Im Bereich Heizungstechnik gibt es ebenfalls eine Änderung: Der Austausch von Heizungspumpen wird nur noch mit 20 Prozent bezuschusst und ist nun ausschließlich förderfähig, wenn gleichzeitig ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. „Das Programm zur Heizungsoptimierung wurde sehr häufig in Anspruch genommen, weil es unkompliziert und bedürfnisorientiert war. Auch wir als Landkreis haben in unseren Liegenschaften oft darauf zurückgegriffen“, erklärt Klimaschutzmanagerin Verena Holzbauer. Der Landkreis führt seine Bestrebungen zur energetischen Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften kontinuierlich fort und macht dabei auch Gebrauch von den verschiedenen Förderprogrammen. Neben größeren Sanierungen und LED-Projekten, hat man mehrfach Programme zur Optimierung der Heizungstechnik in Anspruch genommen. So wurden alleine im vergangenen Jahr 27 Heizungspumpen in den verschiedenen Liegenschaften des Landkreises erneuert. Eingebaut werden konnten diese von landkreiseigenem Personal, hier in der Hauptsache Hausmeister und gelernter Heizungsbauer Hubert Blöchl. Die Klimaschutzmanagerin Verena Holzbauer hat auch dieses Projekt betreut, sie erklärt: „Der Aufwand ist gering, doch die Einsparungen summieren sich auf. Pro Pumpe rechne ich mit einer durchschnittlichen Stromkosteneinsparung von rund 150 Euro pro Jahr.“

Anträge für BEG Einzelmaßnahmen können von Bürgerinnen und Bürgern direkt über die Website des BAFA gestellt werden. Kreditprogramme der KfW sind in Abstimmung mit der Hausbank zu beantragen. Darüber hinaus erleichtert der Landkreis den Einstieg in energetische Sanierungen mit einem eigenen Zuschussprogramm. Eine Erstberatung vor Ort durch einen Energieberater kann für einen Festpreis von 20 Euro in Anspruch genommen werden. Die restlichen Kosten trägt der Landkreis im Rahmen eines begrenzten Budgets. Dazu ist einfach über kontaktstelle-energieberatung@landkreis-frg.de unter Angabe von Name und Adresse ein Gutschein anzufordern. Für Fragen steht Klimaschutzmanagerin Verena Holzbauer unter 08551 57 178 zur Verfügung. Sie rät abschließend: „Die aktuell hohen Förderungen sollte man sich nicht entgehen lassen. Starten Sie doch jetzt mit Ihrem Klimaschutzprojekt im Eigenheim.“

Weitere Informationen findet man auch unter www.kfw.de, www.bafa.de und www.freyung-grafenau.de/Energieberatung.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge