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Donnerstag, März 28, 2024

Die Grenzpolizeigruppe Freyung kann zahlreiche Aufgriffe der vergangenen Monate vorweisen

Lesestoff

FREYUNG, B12, B533 und B85: Betäubungsmittelverstöße, waffenrechtliche Verstöße, Verkehrsdelikte, Fahndungsnotierungen und unerlaubt eingereiste Personen

Während der Sommermonate gingen der Grenzpolizeigruppe (GPG) Freyung zahlreiche „Fische“ ins Netz. 

Es wurden 34 Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz  festgestellt, bei denen überwiegend  Marihuana und Methamphetamin (Crystal Speed) aufgefunden wurde.

38 Fahrzeuglenker, die  mit ihren Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss unterwegs waren, erwartet ein empfindliches Bußgeld und ein eimonatiges Fahrverbot.

Drei Kontrollierte hatten verbotene Dopingmittel dabei und wurden nach dem Antidopinggesetz angezeigt.

In 37 Fällen waren Kraftfahrzeuge mit unzulässigen Kennzeichen versehen. Diese Pkw bzw. Lkw waren somit auch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Auch sichergestellt durch die Grenzpolizei Freyung: Marihuana (Foto: Grenzpolizei Freyung)

Bei 12 Fahrzeugen fehlte der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz. Alle Verstöße wurden zur Anzeige gebracht.

27 Fahrzeuglenker waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen ihres Kraftfahrzeuges.

Neben 31 ausländerrechtlichen Verstößen wie unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt bearbeiteten die Beamten 28 Vergehen nach dem Waffengesetz.

Hier wurden überwiegend verbotene Gegenstände wie Schlagringe, Springmesser, Pfefferspray und Elektroschocker ohne Prüfzeichen von den kontrollierten Personen mitgeführt.

…und auch ein Gewehr konnte sichergestellt werden (Foto: Grenzpolizei Freyung)

In einigen Fällen hatten die Beschuldigten  Schusswaffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis dabei.

Außerdem  erkannten die Beamten 7 Falschdokumente und leiteten jeweils  Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein.

Die Kontrollen ergaben 55 Fahndungstreffer im polizeilichen Informationssystem, bei denen es sich in sieben Fällen um mit Haftbefehl gesuchten Personen handelte.

Eine Inhaftierung  konnte im Regelfall durch Zahlung der geforderten Geldstrafe abgewendet werden.

Die übrigen Fahndungstreffer bezogen sich überwiegend auf Dokumente wie Personalausweise, Reisepasse, Führerscheine und Fahrzeugscheine, die entwendet oder verloren wurden.

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