Niederbayern/Berlin, 18.03.2016. In dieser Woche wurde in Berlin der Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorgestellt. Der Plan stellt die entscheidenden Weichen, welche Bundesstraßen, Autobahnen, Bundeswasser- und -schienenwege in den kommenden 15 Jahres neu- und ausgebaut werden. Rita Hagl-Kehl (SPD), Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages informiert im Detail über das Abschneiden der niederbayerischen Projekte.
Rita Hagl-Kehl: „Besonders freut mich die Aufnahme der Ortsumfahrung Auerbach (B 533) in den Vordringlichen Bedarf. Für die Anerkennung ihrer Bedeutung für das Gesamtnetz haben wir in Freyung-Grafenau parteiübergreifend gekämpft und das hat sich nun ausgezahlt. Die Aufnahme der Ortsumfahrung Mainburg (B 301) und die Hochstufung der Umfahrungen von Neuhausen und Weihmichl (B299) ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf sind ein großer Erfolg. Ich werde mich im Bundestag jetzt dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Dass der Donauausbau in der Variante A im Vordringlichen Bedarf enthalten ist, zeigt trotz
Lavieren der Staatsregierung noch einmal, dass sich die Befürworter eines sanften Ausbaus auch im Bund durchsetzen konnten. Der Hochwasserschutz kann ohne Verzögerung umgesetzt werden.
Dass der Ausbau der A3 zwischen Regensburg und der österreichischen Grenze von 4 auf 6 Fahrstreifen nur im Abschnitt von Regensburg bis Rosenhof in den BVWP aufgenommen und
alle weiten Abschnitte als unwirtschaftlich eingestuft wurden und damit vorläufig keine Aufnahme in den Entwurf des BVWP gefunden haben, halte ich für nicht nachvollziehbar. Es darf nicht sein, dass drei Fahrstreifen je Richtung nur Stückwerk bleiben. Gemeinsam mit meinen Kollegen in der Koalition werde ich hier in Berlin versuchen, eine Aufnahme wenigstens in den sogenannten Weiteren Bedarf zu erreichen. Dies würde die Chancen vergrößern, dass die A3 in den kommen Jahren in eine höhere Stufe aufsteigen kann.“
Hintergrund:
Der BVWP ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 2003 von der Bundesregierung und 2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil des BVWP ist die am kommenden Montag, den 21. März beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den heute vorgestellten Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag.
(Pressemitteilung, Rita Hagl-Kehl MdB v. 17.03.2016)