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Freitag, April 26, 2024

Freiwillige Abgabe illegaler Waffen

Lesestoff

Amnestieregelung bis zum 1. Juli 2018

Jüngst informierte auch das Landratsamt Freyung-Grafenau über die Änderungen zum Waffenrecht, die zum 6. Juli dieses Jahres in Kraft getreten sind.
Wesentlichste Kernpunkte sind Verschärfung der Waffenaufbewahrung sowie eine bis zum 1. Juli 2018 geltende Amnestieregelung für straffreie Abgabe unerlaubt bessesener Waffen oder Munition.

Aufbewahrung von Waffen

Schusswaffen und Munition sind nach dieser Gesetzesreform in speziellen Sicherheitsbehältnissen, mit mindestens dem Widerstandsgrad „0“ aufzubewahren. Denn Behältnisse dieser Sicherheitsstufe sind deutlich schwieriger aufzubrechen. Ebenso können kriminelle Einbrecher die Behälter, infolge des höheren Gewichts, schwerer abtransportieren.
Doch um insbesondere die Jäger und Sportschützen vor übermäßigen und finanziellen Aufwendungen zu schützen, sieht das (neue) Gesetz auch eine Besitzstandsregelung vor, nach der die Waffenbesitzer ihre bereits vorhandenen Sicherheitsbehältnisse weiterhin nutzen dürfen.

Strafverzichtsregelung

Wer aktuell unerlaubt eine Waffe oder unerlaubt Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 der Waffenbehörde (Landratsamt) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle abgeben, und das ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb, illegaler Besitz oder das unerlaubte Führen einer Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde oder Polizeidienststelle.
Doch Strafverzicht ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet wurde und dies dem Besitzer bekannt war oder die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer dies wusste oder mit der Entdeckung rechnen musste.

Bereits im Jahr 2009 gab es eine Amnestieregelung, die als großer Erfolg bezeichnet wurde. Bundesweit konnten um die 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden.

Anfrage beim Landratsamt

Das Landratsamt Freyung-Grafenau teilte gegenüber der ‚Neuen Woche‘ (27.09.) mit, dass seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung bislang vier Kurzwaffen und eine Langwaffe – sowie auch Munition – abgegeben wurden. Die Abgaben der Waffen werden entsprechend dokumentiert.
Und was passiert im Anschluss mit diesen Waffen (und Munition)? Laut Landratsamt werden sie im Anschluss zur Verwertung an das Landeskriminalamt München weitergegeben.

Deutschland und seine Waffen

Eines steht fest. In Bayern werden die meisten legalen Waffen verzeichnet. Im Jahr 2016 (Stand: Februar) waren es 1.138.000 Stück. heute dürfte sich diese Zahl bereits um einiges vergrößert haben.
Was nun den Besitz von illegalen Waffen anbelangt, so können dazu – wie kann es anders sein – nur Schätzungen vorgenommen werden; und so schätzte man im Jahr 2016 diese auf über 20 Millionen.

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