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Freitag, April 19, 2024

Förderung von Öko-Projekten im Passauer Oberland

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Anträge können von Akteuren in der Öko-Modellregion bis 28. Februar 2023 gestellt werden

Fürstenstein. Im Jahr 2023 stehen der Öko-Modellregion Passauer Oberland unter Vorbehalt der Zusage der Förderung wieder finanzielle Mittel für Öko-Projekte zur Verfügung. Damit können Projekte im Bereich des ökologischen Landbaus, der Wertschöpfung rund um regionale Bio-Lebensmittel und der Bewusstseinsbildung finanziell unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, die regionale Produktion von Bio-Lebensmitteln zu stärken und ein Bewusstsein dafür bei der Bevölkerung zu schaffen.

Nach der erfolgreichen Umsetzung des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ im Jahr 2022 mit sieben gelungenen Projekten haben sich die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der ILE Passauer Oberland am 18. Oktober im Rahmen der Mitgliederversammlung für die Beantragung des sogenannten „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ für das Folgejahr ausgesprochen. „Damit stehen im Jahr 2023 wieder insgesamt 50.000 € an Fördermitteln für die Umsetzung von Kleinprojekten für die Bürgerinnen und Bürger unserer Öko-Modellregion zur Verfügung.“, so Christian Fürst, federführender Bürgermeister der Öko-Modellregion Passauer Oberland. 90 % der Fördermittel werden dabei vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 10 % von der ILE Passauer Oberland zur Verfügung gestellt.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR (Netto) nicht übersteigen. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Zudem ist es notwendig, dass die Projekte bis 1. Oktober 2023 abgeschlossen sind, nur dann kann die Auszahlung der Förderung gewährleistet werden. Bei Antragstellern, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, muss bei Antragstellung die Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, ein unterschriebener Kontrollvertrag vorgewiesen werden.

Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheidet die Region in eigener Verantwortung. Dafür wurden Kriterien festgelegt, nach denen die eingehenden Anträge bewertet werden. Ein Entscheidungsgremium, das sich zu gleichen Teilen aus Öko-Erzeugern, Öko-Verarbeitern und kommunalen Vertretern zusammensetzt, bestimmt anhand der festgelegten Kriterien, welche Projekte gefördert werden können. Vor der Zusage der Förderung darf nicht mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

Anträge können von Vereinen, natürlichen Personen, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personengesellschaften gestellt werden. Die Projekte müssen im Gebiet der Öko-Modellregion Passauer Oberland angesiedelt oder auf die Region ausgerichtet sein.

Bei Fragen kann die Projektmanagerin der Öko-Modellregion Passauer Oberland, Pia Auberger, unter oekomodellregion@passauer-oberland.de oder unter 08509 9009-20 kontaktiert werden. Die Anträge sind spätestens bis zum 28.02.2023 vorzugsweise unter der genannten Emailadresse einzureichen. Der offizielle Förderaufruf mit weiteren Angaben zu den Antragsunterlagen und zu den festgelegten Kriterien ist unter www.passauer-oberland.de zu finden.

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