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Freitag, April 19, 2024

Erneute Kompensation von coronabedingten Gewerbesteuerausfällen

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Knapp 721.000 Euro an Unterstützungen fließen in den Landkreis Freyung-Grafenau

Landkreis Freyung-Grafenau. Trotz konjunktureller Erholung wurden sowohl der Staatshaushalt als auch die Kommunalhaushalte von erheblichen Steuerausfällen und pandemiebedingten Mehrbelastungen bestimmt. Der Freistaat Bayern steht daher in der Corona-Krise weiterhin eng an der Seite seiner Kommunen und gewährt als Unterstützungsleistung einen teilweisen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021. Insgesamt stellt der Freistaat bis zu 330 Millionen Euro aus dem Sonderfonds ‚Corona-Pandemie‘ zur Verfügung. „Die Unterstützung unserer Kommunen hat für den Freistaat oberste Priorität, von daher werden pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen ausgeglichen“, teilten die Abgeordneten Max Gibis und Prof. Dr. Gerhard Waschler nach Bekanntgabe der Gewerbesteuerkompensationen mit.

Im vergangenen Jahr hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt knapp 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaat an den Bund, auch 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden bislang nicht aufgegriffen. Daher wird der Freistaat Bayern nun selbst aktiv, entsprechend der letztjährigen Hilfe auch für dieses Jahr seinen Anteil an einem Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer zu leisten. Insgesamt zehn Kommunen im Landkreis Freyung-Grafenau profitieren dabei von Kompensationszahlungen für entgangene Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von beinahe 721.000 Euro. „Wir sorgen damit für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, zeigte sich Gibis erfreut.

Für eine schnelle Hilfe wird in den kommenden Tagen eine Abschlagszahlung in Höhe von 200 Millionen Euro ausgezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst 2022, um die Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Jahres 2021 berücksichtigen zu können. Da die pauschalen Ausgleichszahlungen, gemäß Abstimmung zwischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden, in die Berechnung der Steuerkraft einbezogen werden, profitieren finanzschwächere Gemeinden von hohen Schlüsselzuweisungen. Auch bei der Berechnung der Kreis- oder Bezirksumlage werden die Zuweisungen berücksichtigt. Zur Berechnung des Ausgleichs wurde für jede Gemeinde das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und aus Gleichbehandlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt.


Gewerbesteuerkompensation, Übersicht Niederbayern (PDF)

Gewerbesteuerkompensation, Übersicht Landkreis Freyung-Grafenau (PDF)

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