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Samstag, April 20, 2024

Einteilung der Regionalfördergebiete

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Große Enttäuschung in Freyung-Grafenau und Regen

Regen / Freyung. Die Europäische Kommission hat im April 2021 die Regionalleitlinien für die künftige Regionalförderung in der Europäischen Union beschlossen. Bei diesen langwierigen und intensiven Verhandlungsrunden ist es nicht nur gelungen, den drohenden Ausschluss Ostbayerns aus der EU-Regionalförderung abzuwenden, sondern vielmehr sogar den Regionalfördergebietsplafonds für Deutschland auf 18,1 Prozent zu erhöhen, wodurch in der kommenden Förderperiode eine Million Menschen mehr als bisher in Deutschland von den EU-Fördergeldern profitieren können.

Die Regionalleitlinien der Europäischen Kommission haben jedoch nur die Grundlage für die innerdeutschen Verhandlungen zur Fördergebietsabgrenzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ gebildet.

Somit lag es nun in der Hand des bayerischen Wirtschaftsministeriums um Staatsminister Hubert Aiwanger, sich im Rahmen der politischen Verhandlungen für die Interessen der bayerischen Grenzregionen zur Tschechischen Republik einzusetzen. Wie die nun veröffentlichte Neu-Einteilung der GRW-Fördergebiete für die Förderperiode 2022 bis 2027 zeigt, ist diese Hoffnung und diese politische Forderung kläglich gescheitert.

Die Landkreise Freyung-Grafenau und Regen, die in der aktuellen Förderperiode (2014-2020) hauptsächlich als C-Fördergebiete (maximaler Fördersatz für Kleinunternehmen 30 Prozent) eingestuft wurden, werden in der zukünftigen Förderperiode ihren Status als „C-Fördergebiet“ verlieren und müssen somit erhebliche Fördereinbußen in Kauf nehmen. Während der Landkreis Regen wenigstens noch vollständig als D-Fördergebiet ausgewiesen wird, muss der Landkreis Freyung-Grafenau noch stärkere Einschränkungen in Kauf nehmen und verliert sogar einzelne Kommunen aus der D-Förderkulisse. Dies hat zur Folge, dass gewerbliche Investitionen in diesen Kommunen zukünftig überhaupt keine GRW-Mittel mehr erhalten. In den D-Fördergebieten liegt der maximale Fördersatz für Kleinunternehmen bei 20 Prozent sowie für mittelständische Unternehmen bei 10 Prozent.

Die betroffenen Landräte Rita Röhrl und Sebastian Gruber zeigen sich sichtlich enttäuscht von dieser unerwarteten Entwicklung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sie ihren Unmut über diese Entscheidung: „Die bayerische Grenzregion und somit auch die Landkreise Freyung-Grafenau und Regen befinden sich zwar in der Mitte Europas, aber sowohl geografisch als auch wirtschaftlich sprichwörtlich ´am Rande Deutschlands´. Deshalb kann und darf es nicht sein, dass in der bayerischen Grenzregion ein eklatantes Fördergefälle zur Tschechischen Republik entsteht und darüber hinaus die „innerdeutsche Kluft“ zu den großen Wirtschaftsregionen und Ballungszentren Deutschlands wieder anwächst. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die bayerischen Grenzregionen einigermaßen den Anschluss an wettbewerbsfähigere Regionen geschafft haben, die Wirtschaft wieder etwas ´Licht am Ende des Corona-Tunnels´ sieht und zahlreiche Investitionen anstehen, ist es ein fatales Zeichen, die Fördermöglichkeiten zu reduzieren.“

Sichtlich enttäuscht zeigten sich die beiden Landräte insbesondere vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der noch dazu in Niederbayern geboren ist: „Herr Aiwanger hat nicht einmal die zweiwöchige Einspruchsfrist genutzt, um sich gegen die geplante GRW-Gebietskulisse zur Wehr zu setzen. Uns fehlen die Worte, dass sich Herr Aiwanger in seiner Funktion als bayerischer Wirtschaftsminister nicht einmal vehement für seine eigene niederbayerische Heimat eingesetzt hat und es widerstandlos in Kauf genommen hat, dass der Waggon ´bayerische Grenzregion´ auf halber Strecke wieder abgehängt wird.“

Landrätin Röhrl und Landrat Gruber fordern aufgrund der fatalen Entwicklung, den Freistaat Bayern nun dazu auf, die Fördermittel aus dem bayerischen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) für die dezimierten Landkreise erheblich aufzustocken, um neue Wettbewerbsverzerrungen entlang des ehemaligen „Eisernen Vorhangs“ zu verhindern und einen Rückgang von Investitionen oder gar Betriebsverlagerungen zu vermeiden.

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