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Freitag, April 26, 2024

Ehrenamtliche Sprachpatenschulung erfolgreich abgeschlossen

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Viele Kinder und Jugendliche die mit dem Strom der Flüchtlinge Tag für Tag auch Niederbayern erreichen, müssen möglichst schnell und reibungslos integriert werden. Für Experten kann alleine durch den Schulbesuch die Integration und das erlernen der Sprache nicht schnell genug gelingen.

Das Staatliche Schulamt Freyung-Grafenau, das Regionalmanagement und das Ehrenamtsbüro des Landkreises organisieren aus diesem Grund die Etablierung sogenannter Sprachpaten/innen im Landkreis.

In diesem Zusammenhang wurden vergangenen Samstag in den Räumen der Grundschule Grafenau Bürgerinnen und Bürger in der Vermittlung der deutschen Sprache und im Umgang mit jungen Flüchtlingen geschult. Das Seminar richtete sich an Interessierte aller Alters- und Berufsgruppen, die sich ehrenamtlich engagieren um jungen Flüchtlingen den Start in Deutschland zu erleichtern.

Seminarrektorin Gabriele Wintermeier und Rektorin Claudia Hasenkopf haben anhand vieler Beispiele erläutert, wie die Freiwilligen in Kooperation mit der Schule Kinder am Nachmittag weiter fördern können. Eine echte Herzensangelegenheit wie man von etlichen zukünftigen Sprachpaten gehört hat. Die sich bereits darauf freuen, das Wissen bald an Kinder und Jugendliche weiterzugeben.

Unterstützung findet das geplante Projekt besonders von Landrat Sebastian Gruber: „Gerade auch im Hinblick darauf, dass der Landkreis in diesem Jahr das Gütesiegel Bildungsregion in Bayern verliehen bekommen hat und hier unter anderem der Grundsatz ‚Kein Talent darf verloren gehen‘ gilt, müssen wir uns vor Ort Gedanken über wirksame Stützsysteme machen.“

Wenn Sie auch Sprachpate/in im Landkreis Freyung-Grafenau werden wollen, melden Sie sich bitte im Ehrenamtsbüro des Landratsamtes. Dort erhalten Sie auch alle Informationen rund um das Thema Sprachpaten.
Ansprechpartner ist Herr Christian Fiebig, 08551/ 57-338 oder per E-Mail an christian.fiebig(at)lra.landkreis-frg.de.

(Pressemitteilung, Landratsamt Freyung-Grafenau v. 23.02.2016)

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