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Samstag, April 20, 2024

Durch einen ‚Klick‘ zum Straftäter

Lesestoff

Drastische Gesetzesverschärfung zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt

Niederbayern. Schnell einmal ein Bild aus der Freundesgruppe in WhatsApp oder Messenger angeklickt – oder ohne sich darüber Gedanken, das Bild selbst weiterleiten. Sollte es sich bei den empfangenen oder weitergeleiteten Bildern und kinderpornografische Daten handeln, so kann dies schwerwiegende Konsequenzen für den Smartphone-Nutzer, aber auch für den Inhaber eines Internetanschlusses haben.

Konkret bedeutet die bundesweite Gesetzesverschärfung vom 1. Juli 2021, dass bereits der Besitz von „nur“ einem kinderpornografischen Bild oder Video, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Die Strafandrohung entspricht in etwa den zu erwartenden Strafen für einen Raub oder eine schwere Körperverletzung. Im Verlauf eines Strafverfahrens werden die sichergestellten elektronischen Geräte – mit kinderpornografischen Inhalten – regelmäßig eingezogen und der Vernichtung zugeführt.

Häufig ist es einfach Unwissenheit, keine oder kaum vorhandene Medienkompetenzen der Generation „Smartphone“, die die Fallzahlen im Deliktsbereich ‚Besitz und/oder Verbreiten von Kinderpornografie‘ bei den niederbayerischen Kriminalpolizeidienststellen, bereits durch die letzte Novellierung des Sexualstrafrechts, erheblich steigen ließen.

Leiter Landshuter Kripo: Erhebliche Zunahmen der Verfahren

„Fast schon täglich sind unsere Ermittler beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen im Einsatz, wir verzeichnen eine erhebliche Zunahme der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich. Es ist zu befürchten, dass die neue Gesetzesverschärfung, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, zu einer weiteren Zunahme der Verfahren führen wird“, so Kriminaldirektor Werner Mendler, Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Landshut.

So weist die Staatsanwaltschaft Landshut darauf hin, dass den Tätern durch diese Gesetzesänderung deutlich höhere Strafen drohen. Jeder, der solche Daten besitzt oder verbreitet, läuft in Gefahr, sich seine Zukunft zu verbauen. Eine Verurteilung wird – etwa, wenn man Lehrlinge ausbildet oder sich für den Staatsdienst bewirbt – auch berufliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn es sich bei den Daten um schlechte Scherze oder vermeintlich „witziges“ Material handelt.

Kein Kavaliersdelikt

Auch Michael Krickl, Leiter der Kriminalpolizei Passau, gibt zu bedenken, dass hinter den Bildern bzw. Stickern reale Opfer Leid erfahren haben. So betont nun die Strafverschärfung, dass es sich um kein Kavaliersdelikt oder einen Scherz handelt. Der mündige und verantwortungsbewusste Umgang mit diesen digitalen Inhalten sollte daher auch den minderjährigen Nutzern sowie der Eltern ein großes Anliegen sein. Die Kripo Passau wird diesen Arbeitsbereich personell verstärken, um die Anzeigen mit Nachruck verfolgen zu können, so Krickl.

US-Provider melden Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden

Häufig haben die Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie ihren Ursprung in den USA, die in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children) bekannt werden. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, u.a. indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanngewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden. Die Meldung derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führt auch immer häufiger in ganz Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen.

Kripo Landshut durchsucht Wohnung

Beispielsweise geriet ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Landshut über eine Meldung der NCMEC ins Visier der Ermittlungsbehörden. Er steht im Verdacht, seit mehreren Jahren zahlreiche kinderpornografische Dateien gesammelt und verbreitet zu haben. Die Auswertung der bei der Durchsuchung Anfang Juni 2021 sichergestellten Datenträger dauert noch an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen den jungen Mann – dieser befindet sich seit Anfang Juni 2021 in Untersuchungshaft.

Deutliche Zunahme der Fallzahlen – rund 13 Prozent der Tatverdächtigen unter 14 Jahren

Zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, traten zum 1. Juli wesentliche Strafverschärfungen in Kraft. So wurden z.B. Tathandlungen, die bisher lediglich den Tatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage erfüllten, neu geschaffenen Tatbeständen im Bereich des Sexualstrafrechts zugeordnet. Andere Delikte, wie zum Beispiel Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornografie, wurden zu Verbrechenstatbeständen mit einer Mindeststrafe von ein bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe hochgestuft.

Wie schon 2019, resuliterte im Jahr 2020 der Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von 714 auf 922 Fälle (+29 Prozent), vornehmlich des Phänomens des Verbreitens pornografischer Schriften. Während 2019 insgesamt 206 Pornografiedelikte angezeigt wurden, ergab sich für 2020 wieder eine Steigerung um rund 160 Fälle (+78 Prozent) im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern.

Erhebliche Konsequenzen auch bei Strafmündigkeiten – Handys mit verbotenen Inhalten werden eingezogen

Erwähnenswert ist dabei der Anteil von 103 strafunmündigen Tatverdächtigen unter 14 Jahren. Ein möglicher Erklärungsansatz hierfür kann zum einen die pandemiebedingte, verstärkte Nutzung der sozialen Medien, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, sein, aber auch das fehlende Unrechtsbewusstsein im Versenden und Weiterleiten von strafrechtlich relevantem Bild- und Videomaterial.

Doch; auch bei Strafunmündigen drohen erhebliche Konsequenzen: Gegen die Anschlussinhaber, das sind meistens die Eltern, wird ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit – eingezogen.

Diese Kriminalitätsphänomene wurden nicht durch die Corona-Pandemie verursacht. Jedoch hat die Einschränkung von persönlichen Kontakten, eine verstärkte Nutzung des Internets und der sozialen Medien bewirkt.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen deshalb ausdrücklich, dass der Besitz und das Verbreiten von Kinder- und Jugendpornografie kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen ist. Der Tatbestand kann mit nur einem falschen ‚Klick‘ oder Mitgliedschaft in einer zwielichtigen Chatgruppe schnell erfüllt werden. Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornografischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer! Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar.

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden – gegebenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
  • Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen, z.B. www.kein-taeter-werden.de

Und wenn man eine solche Datei bekommt?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen!
  • In der ‚Gruppe‘ schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es ‚dokumentiert‘
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen
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