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Donnerstag, April 25, 2024

DGB Regen: Mehrausgaben – teilweise durch Corona bedingt – dürfen nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung abgewälzt werden

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Zwiesel. Nach langer Pause konnten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter des DGB-Kreisverband Regen auf Einladung ihres Vorsitzenden Thomas Kaehler und der stellvertretenden Vorsitzenden Angela Wölfl zu einer Präsenzsitzung treffen.

Neben zahlreichen organisatorischen Punkten wurden die Mehrausgaben der Krankenkassen diskutiert. Diese entstehen durch die Corona-Pandemie 83,4 Milliarden Euro) und durch viele neue gesetzliche Änderungen, die Gesundheitsminister Spahn erlassen hat.

So dürfen beispielsweise Krankenkassen die Abrechnungen der Krankenhäuser nur noch unter bestimmten Voraussetzungen beanstanden. Max Schiller, der in verschiedenen Gremien der Sozialversicherung ehrenamtlich engagiert ist, informierte über eine prognostizierte Lücke in den gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2021 von 16,6 Milliarden Euro für 2021. Diese Lücke soll durch die Erhöhung des Bundeszuschusses aus 5 Milliarden Euro Steuermittel und der Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbetrags um 0,2 Beitragspunkte mit 3 Milliarden Euro finanziert werden. Die restlichen 8 bis 9 Milliarden Euro werden aus den Finanzrücklagen der einzelnen Krankenkassen entnommen.

Betroffen sind alle Krankenkassen, die mehr als 0,4 Monatsausgaben als Rücklage haben. So wird im Jahr 2021 z.B. der „Techniker Krankenkasse“ ca. 1,4 Milliarden Euro an Mitgliederbeiträge genommen. Prekär daran ist, dass bei einer Monatsausgabe von unter 0,2 Monatsausgaben eine Krankenkasse laut Gesetz gezwungen ist, die Beiträge zu erhöhen. Für die Krankenkassen sei es schwierig, da man wenig Planungssicherheit habe, erklärt Max Schiller. Es sei zudem nicht klar, inwieweit die Liquiditätsreserven der Krankenkassen wieder aufgefüllt werden könnten, außer mit Beitragserhöhungen, die logischerweise nach den Wahlen aktuell werden.

„Wir müssen uns die Frage stellen, ob es sein kann, dass die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Versicherten allein die Folgen der Pandemie und der gesetzlichen Änderungen tragen sollen“, so Max Schiller. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat unter Bezugnahme auf die Pandemiebekämpfung und seinen zahlreichen Gesetzen in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen eingegrifen, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Der Staat trägt die Verantwortung für die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit im Sinne des Seuchenschutzes und der Pandemiebekämpfung. Deshalb muss er auch die dadurch entstehenden Kosten tragen“, stellten Thomas Kaehler und Angela Wölfl abschließend fest.

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