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Freitag, April 26, 2024

Bereich Donaupark: Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen

Lesestoff

Deggendorf. Aufgrund zahlreicher Beschwerden und Anzeigen sind die Donaupromenade und die Deichgärten, enschließlich Parkgarage, seit diesem Jahr personalintensiver Einsatzschwerpunkte der Polizei – der dortige Bereich hat sich zu einem beliebten Treffpunkt für private „Trinkgelage“ entwickelt.

Zahlreiche Sachbeschädigungen sowie weitere Delikte mussten bereits verzeichnet werden. Der Ferienausschuss des Stadtrats Deggendorf hat deshalb eine Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Donauparks erlassen.

Blau markierte Flächen; hier gilt ab sofort die Verodnung über das Vebot (Quelle: Stadt Deggendorf)
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