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Donnerstag, Oktober 3, 2024

„Das Gesicht der bayerischen Landwirtschaft ist in Gefahr“

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München (bbv) – Am Freitag hat der Bundesrat einen Beschluss auf den Weg gebracht, in dem ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung bei Rindern gefordert wird. Die Länderkammer hat die Bundesregierung damit aufgefordert, sich in den kommenden Wochen mit dem Thema zu befassen. Die Folgen eines solchen Verbots wären verheerend für die bayerische Landwirtschaft.

„Viele der oft kleineren Betriebe, die jetzt noch Anbindehaltung haben, werden wohl nicht mehr investieren und im Falle eines Verbotes die Landwirtschaft aufgeben müssen“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Durch ein Verbot drohe zusätzlich ein massiver Strukturwandel in Gang gesetzt zu werden.

„Wir lehnen das Verbot und die vorgeschlagene Umsetzungsfrist deshalb kategorisch ab“, sagt Heidl. „Es gibt einfach Betriebe, die haben nicht die glichkeit, einen Laufstall zu bauen. Warum soll ein Landwirt, der heute 50 Jahre alt ist, deswegen mit 62 aufhören? Wir werden uns mit aller Kraft gegen das geplante Verbot wehren. Es geht um die Vielfalt und das Gesicht der bayerischen Landwirtschaft!“, sagt Heidl.

Der Bundesrat argumentiert, dass eine Anbindehaltung die Fortbewegung, das Abliegen und das Aufstehen der Tiere deutlich erschwere. Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten werde eingeschränkt oder sogar gänzlich verhindert, heißt es in der Begründung. „Doch es kommt nicht nur auf den Stall an, sondern auch den Umgang des Bauern mit seinem Vieh. Aus meiner Sicht kann eine gute Betreuung der Tiere die eingeschränkte Bewegungsfreiheit durchaus aufwiegen“, sagt Heidl.

Bis zum endgültigen Verbot sieht der Bundesrat eine Übergangsfrist von 12 Jahren vor. Insbesondere kleinen und familiengeführten Betrieben würde so ausreichend Zeit gegeben, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung zu vollziehen. „Der Milchpreis liegt am Boden. Da muss die Frage erlaubt sein: Wie sollen kleinere Betriebe die riesigen Investitionen schultern können?“, fragt Heidl.

In Bayern werden aktuell noch rund ein Drittel aller Kühe in Anbindehaltungssystemen gehalten – gerade in kleineren Betrieben. So beträgt die durchschnittliche Tierzahl in der Anbindehaltung 27 Kühe. In Laufställen sind es durchschnittlich 60 Kühe je Betrieb.
Mit der Entscheidung des Bundesrats tritt noch kein Gesetz in Kraft. Sie wird der Bundesregierung vorgelegt, die sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen wird.

(Mitteilung, Bayerischer Bauernverband)

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