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Samstag, April 20, 2024

Corona-Situation im Stadtgebiet Passau

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Weitere Corona-Regelungen im Stadtgebiet ab Mittwoch, 1. September 2021

Passau. Im Stadtgebiet Passau wurde in den vergangenen Tagen erneut ein starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen verzeichnet. Den Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge liegt die 7-Tage-Inzidenz zum gestrigen Tag bei 104,9. Damit hat der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100-er-Grenze überschritten (28.08.: 104,9, 29.08.: 106,8, 30.08.: 104,9), was entsprechend der aktuell noch geltenden 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bedeutet, dass ab Mittwoch, 01.09.2021 weitere Regelungen gelten. Die Ermittlungen des staatlichen Gesundheitsamts haben ergeben, dass es sich bei dem Großteil der Neuinfektionen um ungeimpfte Personen handelt, die von einer Auslandsreise nach Deutschland zurückkehren. Aus diesem Grund gilt erneut der Aufruf, sich mit einer Impfung gegen das Corona-Virus zu schützen. Neben den niedergelassenen Ärzten bietet das Impfzentrum der Stadt Passau nach wie vor Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Entwicklungen der vergangenen Tage sind alles andere als erfreulich. Da ein Großteil der Passauerinnen und Passauer mittlerweile einen vollständigen Impfschutz nachweisen kann, ist es schwer vermittelbar, dass alle Bürgerinnen und Bürger wegen der Unbedachtheit von einigen Personen erneut Einschränkungen hinnehmen müssen. Wir warten deshalb darauf, dass uns der Bayerische Verordnungsgeber mit der anstehenden neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Instrumente an die Hand gibt, um neue Beschränkungen für Geimpften zu vermeiden und andere Regelungen treffen zu können.“

Im Stadtgebiet Passau sind derzeit 82 Personen als aktiv zu bewerten. Entsprechend den Angaben des staatlichen Gesundheitsamts haben zahlreiche positiv getestete Reiserückkehrer zum Infektionsgeschehen beigetragen, die insbesondere aus dem Heimaturlaub in Osteuropa zurückgekehrt und zumeist nicht geimpft sind. Im Klinikum Passau werden derzeit 12 Corona-Patienten behandelt, 10 haben keinen Impfschutz. Zwei befinden sich auf der Intensivstation. Eine Person muss beatmet werden.

Da der Wert der 7-Tage-Inzidenz heute den dritten Tag in Folge 100 überschritten hat, gelten ab Mittwoch, 01.09.2021 folgende weitere Regelungen:

Kitas
In den Einrichtungen findet ein eingeschränkter Regelbetrieb mit Betreuung in festen Gruppen statt.

Gottesdienste
Gemeindegesang ist untersagt.

Universität
In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Schulen
Es findet Wechselunterricht statt, wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

Zusätzlich hat die Stadt Passau durch Allgemeinverfügung ergänzende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verhindern und die Zahl zu senken.

Folgende Regelungen der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 100 in der Stadt Passau gelten ebenfalls ab Mittwoch, 01.09.2021:

Einreise
Personen, die in der Stadt Passau wohnen oder arbeiten, müssen sich nach Rückkehr von einer Auslandsreise in häusliche Quarantäne begeben und können die Quarantäne frühestens mit einem am fünften Tag durchgeführten Test beenden. Diese Regelung, die nach der Corona-EinreiseV nur für Reiserückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gilt, wird für das Stadtgebiet der Stadt Passau verschärft und auf alle Auslandsreisenden zur Anwendung gebracht. Die verschärfte Regelung gilt jedoch nur für Personen, die mindestens 12 Jahre alt und nicht geimpft und nicht genesen sind.
Darüber hinaus findet § 6 der Einreiseverordnung (Ausnahmeregelung insbesondere für Pendler und kurzfristige Aufenthalte im Ausland) Anwendung.

Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind unter Berücksichtigung der sog. 3G-Regel („geimpft, genesen oder getestet) zulässig, wobei sich unter den Teilnehmern der privaten Veranstaltung maximal 10 (bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen) bzw. maximal 20 (bei Veranstaltungen unter freiem Himmel) befinden dürfen, die nicht geimpft oder genesen sind.

Sport- und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen
Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen geimpft oder genesen sein.

Die Gültigkeit der aktuell geltende 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung endet bislang am 10.09.2021. Den Ankündigungen der Bayerischen Staatsregierung zufolge ist beabsichtigt, künftige Regelungen nicht mehr nur auf den Wert der 7-Tage-Inzidenz abzustellen sondern auch andere Maßstäbe miteinzubeziehen. Damit soll der weit vorangeschrittenen Impfquote Rechnung getragen werden. Genauere Details sind dazu aber noch nicht bekannt.

In der Stadt Passau sind bereits 39.948 Personen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft. Die Erstimpfquote liegt bei 82,34 %, die Zweitimpfquote bei 76,21 %. Da das RKI auf eine aktuellere amtliche Einwohnerzahl abstellt, bezieht sich die Impfquote nun ebenfalls auf 52.415 (Stichtag: 31.12.2020).

Jede Person ab 12 Jahren, die sich impfen lassen möchte, kann jederzeit bei den niedergelassenen Ärzten oder ohne vorherige Terminvereinbarung im Impfzentrum bzw. einer der mobilen Impfstationen im Stadtgebiet die Impfung durchführen lassen.

Die nächsten Termine der Stadt Passau sind:

Impfzentrum der Stadt Passau, X-Point-Halle, Messestraße 12, 94036 Passau
Mittwoch, 01.09.2021 13 – 16 Uhr
Donnerstag, 02.09.2021 13 – 16 Uhr
Impfaktion für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren am Sonntag, 04.09.2021 von 14 – 18 Uhr
(für die Impfaufklärung steht an diesem Tag ein/e Kinderartz/ärztin zur Verfügung)

Mobile Impfstation
Freitag, 03.09.2021, 14 – 18 Uhr am Vorplatz der Lobpreiskirche Christi Himmelfahrt (Spitalhofstraße 50, 94032 Passau; Bushaltestelle „Sailerwöhr“)
Freitag, 03.09.2021, 14 – 18 Uhr am EDEKA Schwaiberger Markt im DEZ, Neuburger Straße 104 B, 94036 Passau (Bushaltestelle „Kainzenweg“ oder „Schönleitnerweg“)
Samstag, 04.09.2021, 9 – 12 Uhr am alten Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heining (Heininger Str. 57, 94036 Passau; Bushaltestelle „Heining“)
Samstag, 04.09.2021, 10 – 19 Uhr am Hornbach Passau, Stelzlhof 7, 94034 Passau (Bushaltestelle „Kachletstraße“)

Mitzubringen sind ein Personalausweis, ein Reisepass oder eine sonstiger Identifikationsnachweis sowie ein Impfpass, falls vorhanden.

Passauer Herbstvergnügen
Für das Passauer Herbstvergnügen, das am kommenden Freitag, 03.09.2021 beginnt, wird aufgrund der hohen Inzidenzzahlen die 2-G-Regel angewendet. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zum Geländer erhalten. Davon ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler.

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