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Freitag, April 26, 2024

Bundesverkehrswegeplan 2016-2030

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat heute den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2016-2030 vorgestellt. Indem auch die Ortsumfahrung Auerbach, B 533 im vordringlichen Bedarf enthalten ist. „Die Ortsumgehung Auerbach ist für die Region von großer Bedeutung, da sie ein Teilabschnitt des sog. Autobahnzubringers ist und somit nicht nur der Entlastung der Ortschaft Auerbach sondern großen Teilen der Erschließung des Bayerischen Waldes dient“, so der Wahlkreisabgeordnete Bartholomäus Kalb.

Dem BVWP ist zudem zu entnehmen, dass sich der 6-streifige Ausbau der A 3 Regensburg – Passau in der weiteren Abstimmung im laufenden Verfahren mit der Bayerischen Staatsregierung befindet. In der Bedarfsplanüberprüfung ist das Projekt neu zu bewerten. „Ich bin zuversichtlich, dass nach diesem Prozess der Abschnitt zwischen dem AK Deggendorf und der AS Hengersberg in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden kann“, so Kalb.

Für die B11 zwischen Deggendorf und Grafling ist im Entwurf wegen der hohen ökologischen Bedeutung die Einstufung im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ vorgesehen.*

Beim Verkehrsträger Schiene wird der zweigleisige Ausbau zwischen Plattling und Landshut einer weiteren Überprüfung unterzogen, d.h. der „potentielle Bedarf“ wird anerkannt. Von über 400 gemeldeten Maßnahmen gehört dieser Streckenabschnitt zu den ausgewählten 60 Maßnahmen, die in die engere Prüfung kommen.

Der BVWP stellt das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung aller Verkehrsträger (d.h. Straße, Schiene und Wasserstraße) des Bundes dar und umfasst sowohl anfallende Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte. Hierzu wurden rund 2.000 Projektideen (rd. 1.700 für Bundesfernstraßen, rd. 400 für Bundesschienenwege und rd. 50 für Bundeswasserstraßen) angemeldet und vom BMVI bewertet. Zu dieser Bewertung wird nun in Kürze die neu eingeführte sechswöchige Beteiligung der Öffentlichkeit beginnen. Danach erfolgt der Kabinettsbeschluss. Die letztlich verbindliche Entscheidung zu den Einzelprojekten wird durch den Deutschen Bundestag im Rahmen der sich daran anschließenden Ausbaugesetze getroffen.

* Die Bewertung „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ heißt, dass das Projekt aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll ist. Die Länder haben mit der Qualifikation „Planungsrecht“ die Möglichkeit, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt.

(Pressemitteilung, Büro MdB Bartholomäus Kalb v. 16.03.2016)

 

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