Seit 1990 steigt der Anteil an Seniorinnen und Senioren an Wahlberechtigten im Freistaat Bayern kontinuierlich an | Trend setzt sich an den kommenden Bundestagswahlen fort
Nach einer Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag rund 9,4 Millionen Wahlberechtigte in Bayern leben. Dabei ist die Zahl der Wahlberechtigten im Freistaat seit der Bundestagswahl im Jahr 1990 um 0,8 Millionen bzw. 9,1 Prozent angestiegen. Bis zur Bundestagswahl im Jahr 2037 wird die Zahl der Wahlberechtigten dagegen vorussichtlich um 0,2 Millionen bzw. 2,2 Prozent zurückgehen.
Nicht nur die Zahl der Wahlberechtigten, sondern auch deren Altersstruktur hat sich über die Jahre verändert und wird auch künftig einem Wandel unterworfen sein. So hatten bei der Bundestagswahl im Jahr 1990 fast 13 Prozent der Wahlberechtigten ein Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Der Anteil dieser ‚Jungwähler‘ an der wahlberechtigten Bevölkerung ist seitdem um knapp 4,2 Prozentpunkte gesunken und liegt bei der diesjährigen Bundestagswahl bei rund 8,7 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, wird der Anteil der 18- bis unter 25-Jährigen an den Wahlberechtigten in den kommenden Jahren zwar noch leicht zurückgehen, bis zur Bundestagswahl 2037 dann aber mit 8,6 Prozent voraussichtlich wieder in etwa das heutige Niveau erreichen.
Der Anteil der Personen im Alter von 25 bis unter 45 Jahren – also die Gruppe der Erwerbstätigen in den unteren bis mittlere Altersstufen in der Familiengründungsphase – ist seit 1990 (36,5 Prozent) um 8,3 Prozentpunkte geschrumpft und liegt bei der Bundestagswahl 2021 bei 28,3 Prozent. Bis 2037 wird der Anteil dieser Gruppe um weitere 1,8 Prozentpunkte auf dann 26,4 Prozent zurückgehen.
Die 45- bis unter 65-Jährigen machten im Jahr 1990 einen Anteil von 30,9 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung aus und sind seitdem um 4,6 Prozentpunkte auf 35,5 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Bis zur Bundestagswahl im Jahr 2037 wird der Anteil dieser Gruppe um 5,9 Prozentpunkte zurückgehen und dann mit etwa 29,5 Prozent leicht unter dem Niveau des Jahres 1990 liegen.
Die größten Veränderungen betreffen den Anteil der 65-Jährigen und Älteren. Seit der Bundestagswahl im Jahr 1990 (19,7 Prozent) ist der Anteil dieser Altersgruppe an den Wahlberechtigten um 7,9 Prozentpunkte auf 27,5 Prozent (2021) angewachsen. Bis zum Jahr 2037 wird der Anteil um weitere 8 Prozentpunkte auf dann 35,5 Prozent zunehmen. Während Personen ab einem Alter von 65 Jahren bei der Bundestagswahl 1990 also noch knapp ein Fünftel der Wahlberechtigten ausmachten, liegt ihr Anteil bei der diesjährigen Bundestagswahl bei gut einem Viertel und wird bis zur Bundestagswahl im Jahr 2037 auf über ein Drittel ansteigen.
Junge Personen machen nicht nur zahlenmäßig einen vergleichsweisen kleinen Anteil der Wahlberechtigten aus, auch ihre Wahlbeteiligung war bisher im Durchschnitt niedriger als die von älteren Personen. So lag die Wahlbeteiligung der 18- bis unter 25-Jährigen bei der Bundestagswahl 2017 mit 73,5 Prozent rund 5,3 Prozent unter der Wahlbeteiligung aller Wahlberechtigten (78,8 Prozent) und war etwa 6,0 Prozent niedriger als die der 60-Jährigen und Älteren. Die kommende Bundestagswahl wird zeigen, ob sich das hohe politische und gesellschaftliche Engagement junger Menschen in den letzten Jahren auch in einer gesteigerten Wahlbeteiligung niederschlagen wird.