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Mittwoch, April 17, 2024

Bundestagswahl am 26. September 2021

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In Bayern wurden 29 Landeslisten zur Bundestagswahl 2021 eingericht | Landeswahlausschuss entscheidet am 30. Juli über die Zulassung

Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags am 26. September haben nach Mitteilung des Landeswahlleiters 29 Parteien in Bayern Landeslisten eingereicht. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 19. Juli um 18 Uhr. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss am 30. Juli.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 19. Juli, haben 29 Parteien Landeslisten für den Freistaat Bayern zur Bundestagswahl eingereicht (siehe Tabelle am Ende).

Der Landeswahlausschuss wird am Freitag, 30. Juli 2021 (11.00 Uhr) in seiner ersten Sitzung zur Bundestagswahl über die Zulassung dieser Wahlvorschläge entscheiden. Über den konkreten Veranstaltungsort in der Landeshauptstadt München wird noch gesondert informiert.

Für die öffentliche Sitzung steht nur ein begrenztes Angebot an Teilnehmerplätzen zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, sich vorab per Email an wahlen@bayern.de unter Beifügung einer unterschriebenen „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ bis zum 29. Juli 2021 anzumelden. Darüber hinaus wird gebeten, den Personalausweis zwecks Zugangskontrolle mitzubringen.

Es gilt die Verpflichtung, eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Die geltenden Abstandsregeln und Auflagen zum Infektionsschutz sind einzuhalten.

Die zur Bundestagswahl 2021 in Bayern zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber wird der Landeswahlleiter im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgeben.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters unter folgendem Link entnommen werden: www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen.

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