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Hutthurm
Freitag, April 19, 2024

Behinderungen beim Abtransport der Baumstämme nach Sturm „Kolle“

Lesestoff

Nachdem von Seiten der Polizeiinspektion Hauzenberg in den letzten Tagen vermehrt festgestellt wurde, dass beim Abtransport der Baumstämme von den Transportunternehmern und Waldbesitzern eigenständig Straßen halbseitig oder sogar komplett von den Transportfahrzeugen gesperrt werden (siehe Bild), scheint es dringend geboten, darauf hinzuweisen, dass dies geordnet ablaufen muss.

Nur so können andere Verkehrsteilnehmer, die diese gesperrten Straßen auch befahren müssen, diese auch tatsächlich nutzen.
Hierzu erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde Verkehrsrechtliche Anordnungen, die dann miteinander abgestimmt sind.

Um einen geordneten Abtransport der Baumstämme zu gewährleisten, bittet die Polizei deshalb alle Verantwortlichen, auch Privatpersonen, darum, rechtzeitig bei der jeweils für die Straße zuständigen Verkehrsbehörde eine solche Anordnung zu beantragen, in der auch dann der passende Beschilderungsplan zur Absicherung der Arbeitsstelle bzw. eine erforderliche Umleitung, angeordnet wird.

Im Gegenzug werden alle anderen Verkehrsteilnehmer gebeten, für Behinderungen, die durch diese unbedingt erforderlichen Arbeiten auf öffentlichen Straßen unumgänglich sind, Verständnis und Geduld zu zeigen und ggf. auch einen Umweg in Kauf zu nehmen.

(Bildnachweis: Polizeiinspektion Hauzenberg)

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