8.6 C
Hutthurm
Dienstag, April 16, 2024

Bayerns bester Lebensmittelkontrolleur arbeitet bei der Stadt Passau

Lesestoff

Johannes Jellbauer absolviert Qualifikationsprüfung mit einem Notendurchschnitt von 1,25

Passau. Mit erfreulichen Nachrichten im Gepäck kam Johannes Jellbauer nach Abschluss des fachtheoretischen Teils seiner Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim zurück zur Stadtverwaltung Passau. Die Qualifikationsprüfung absolvierte er mit 1,25 und damit der besten Durchschnittsnote bayernweit. Zu diesem Erfolg gratulierte auch Oberbürgermeister Jürgen Dupper dem Mitarbeiter persönlich.

Der gelernte Konditor und Lebensmitteltechniker Johannes Jellbauer startete am 1. Juni 2021 bei der Stadt Passau die auf zwei Jahre ausgelegte Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur. Die fachtheoretischen Ausbildungsstationen waren am LGL sowie an der Bayerischen Verwaltungsschule verortet, die Fachpraxis erwarb sich der 29-Jährige unter anderem bei der Stadt Passau und am Klinikum Passau. Nach einem Jahr stand die Qualifikationsprüfung an, die er mit „sehr gut“ ablegte. Ende Juli 2022 konnte er das entsprechende Zeugnis in Empfang nehmen. Ehe er als eigenverantwortlicher Lebensmittelkontrolleur von der Stadt Passau eingesetzt werden kann, erfolgt noch eine berufspraktische Unterweisung, an deren Ende die Übernahme in das Beamtenverhältnis steht.

Mit Johannes Jellbauer beschäftigt die Stadt insgesamt drei Lebensmittelkontrolleure bzw. Lebensmittelüberwachungsbeamte, deren Zuständigkeit sich auf rund 1000 überwachungspflichtige Betriebe erstreckt. Konkret gestaltet sich das Aufgabengebiet folgendermaßen: Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, Kontrolle der Betriebe vor Ort, Probeentnahmen und Überprüfung betriebseigener Maßnahmen, Dokumentation und Auswertung der Außendienst- und Kontrolltätigkeiten, Übermittlung von Probeergebnissen, Ermittlungen in Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten, Planung und Durchführung von Betriebsabnahmen sowie Kontrolle von Veranstaltungen, die durch eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz genehmigt wurden.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge