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Donnerstag, April 25, 2024

Ausnahmefall in Berlin

Lesestoff

Welche Rolle spielt dabei der Bundespräsident?

Die Jamaika-Sondierungen sind gescheitert. Themen wie Neuwahlen und Minderheitsregierung beschäftigen das ganze Land – oder kommt es doch noch zu einer Rückkehr der FDP an den Verhandlungstisch?

Bundespräsident Frank Walter-Steinmeier hat sich bereits ausdrücklich gegen Neuwahlen ausgesprochen und von den Parteien Gesprächsbereitschaft gefordert. „Wir stehen jetzt vor einer Situation, die es in der Geschichte der BRD, also seit fast 70 Jahren, noch nicht gegeben hat“, so Steinmeier. Der Moment sei nun gekommen, „in dem alle Beteiligten nochmal innehalten und ihre Haltung überdenken sollten“. So kam es in der vergangenen Woche zwischen Steinmeier, den gescheiterten Jamaika-Verhandlern, aber auch mit anderen Parteien, die für eine Koalition in Frage kommen, zu einzelnen Treffen. Über die besprochenen Inhalte wird Stillschweigen bewahrt.

Das Amt des Bundespräsidenten wird im Grundgesetz bewusst politisch schwach gehalten; man hat die Lehren aus der Weimarer Republik schließlich gezogen. Das deutsche Staatsoberhaupt hat vor allem „repräsentative“ Aufgaben zu erfüllen. Er tritt zwar als Vertreter des deutschen Staates auf, doch seine Macht ist begrenzt.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung und nicht vom Volk gewählt, was dieses Amt nicht selten zu hämischen Begriffen wie „Abstellgleis“ oder „Gruft“ führt. Trotzdem – und gerade in dieser jetzigen Ausnahmesituation – hat das Amt des Bundespräsidenten in der Person von Frank-Walter Steinmeier Einfluss auf die zukünftige Regierungsbildung.

Keine Regierungsbildung – wie weiter?

Sollte es zwischen den Parteivorsitzenden und Steinmeier keine konkreten Ergebnisse zugunsten einer funktionsfähigen Regierung geben, so muss der Bundespräsident einen Bundeskanzler bzw. eine Bundeskanzlerin vorschlagen. Aller Voraussicht nach wäre das Angela Merkel, doch würde sie im Anschluss die geforderte Mehrheit im Bundestag (Artikel 63 des Grundgesetzes) auch erreichen? Käme es zu einem dritten Wahlgang, bräuchte Merkel dann nur noch die relative Mehrheit und könnte so vom Bundespräsidenten zur Minderheitskanzlerin ernannt werden. Angela Merkel hat aber mehrmals signalisiert, nicht in eine Minderheitsregierung gehen zu wollen. Es wäre also absurd, wenn Frank-Walter Steinmeier sie dennoch vorschlagen würde.

Theoretisch könnte Steinmeier jeden beliebigen Abgeordneten (709 an der Zahl) im Bundestag für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Im Extremfall und nach dem dritten Wahlgang läge es dann einzig und allein in seiner Hand, ob er einen Minderheitskanzler, unter der Voraussetzung, dass sie oder er das Amt überhaupt annehmen möchte, ernennt oder den Bundestag auflöst und somit Neuwahlen beantragt.

Fest steht, dass es für diese hypothetischen Extremfälle keine exakten Anweisungen im Grundgesetz gibt. Es wäre sogar möglich, dass Neuwahl mehrmals wiederholt werden könnten.
Deutschland könnte theoretisch auch fünf Jahre mit einer geschäftsführenden Regierung fortfahren, denn der Regierungsbildung sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Doch eine geschäftsführende Regierung bekommt keine neuen Gesetze durch den Bundestag.

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