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Samstag, April 20, 2024

Aufsichtspflicht verletzt

Lesestoff

Untergriesbach. Wohl falsch verstanden hat ein 21-Jähriger was es heißt, eine erziehungsbeauftragte Person zu sein.

Der junge Bursche war am Donnerstag, 18.02.2016 bis weit nach Mitternacht mit seiner 17-jährigen Freundin in einer Diskothek in Untergriesbach unterwegs. Die Eltern des Mädchens hatten den Diskothekenbesuch erlaubt und die Aufsichtspflicht per schriftlichen Erziehungsauftrag an den volljährigen Freund übertragen. Das wäre grundsätzlich in Ordnung gewesen, obwohl das Jugendschutzrecht bei Partnern einer minderjährigen Person die Erziehungsbeauftragung ohnehin skeptisch sieht. Und das nicht ohne Grund, wie der Fall zeigt.

Der junge Mann war bei der Kontrolle durch die Polizeibeamten deutlich betrunken. Aufgrund seiner Alkoholisierung, ein Alkoholtest ergab einen hohen Wert, war der 21-Jährige überhaupt nicht mehr in der Lage, dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten gegenüber seiner Freundin nachzukommen. Im Gegenteil. Er hatte mehr mit sich zu tun und war zudem sehr aggressiv gegenüber den Polizeibeamten. Nicht ohne Folgen. Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz.

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