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Freitag, April 26, 2024

30 Jahre BBK Landesverband Bayern

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Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und der BBK Bayern schließen eine weitreichende Kooperationsvereinbarung für die Förderung der zeitgenössischen Kunst

Kunstminister Sibler: „Kooperationsvereinbarung soll fruchtbare Zusammenarbeit weiter vertiefen und ihr einen verbindlichen Ausdruck verleihen“ – jährlich 50.000 Euro institutionelle Förderung für den BBK und
bis zu 175.000 Euro Projektmittel zur Weitergabe

Pünktlich zu 30. Jahrestag der Gründung des BBK Landesverband Bayern wird der konstante Einsatz für die berufsständige Vertretung der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern gewürdigt und auf eine neue institutionelle Ebene gehoben. Kunstminister Bernd Sibler und Christian Schnurer Vorsitzender des BBK Landesverbands haben zum Jahresbeginn eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Zeitgenössischer Kunst unterzeichnet.

Am 24.1.1991 wurde der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V. aus den neun Regionalverbänden fusioniert in einem bundesweit tätigen Verband. Mit 2600 Mitglieder ist der BBK Bayern der stärkste Landesverband in der Bundesrepublik. Die dezentrale Organisation in Regionalverbänden spannt ein Netz über die gesamte Fläche Bayerns. Der BBK vertritt die Interessen der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler und setzt sich ein für die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Produktion und Präsentation von zeitgenössischer Bildender Kunst, fördert den Nachwuchs und das Ausstellungswesen. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung würdigt der Freistaat das konsequente Engagement für den Kulturstandort Bayern.

Kunstminister Bernd Sibler sagte dazu: „Das Bayerische Kunstministerium und der BBK Landesverband Bayern arbeiten schon lange erfolgreich zusammen, um Herausforderungen in der bildenden Kunstszene zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die gemeinsam ausgearbeitete Kooperationsvereinbarung soll diese fruchtbare Zusammenarbeit vertiefen und ihr einen verbindlichen Ausdruck verleihen. Ich freue mich auf spannende/gewinnbringende Jahre, in denen wir die Bildende Kunst im Freistaat weiter voranbringen.“

Christian Schnurer betont: „Es ist ein gutes Signal für die Zukunft, dass diese gewachsene Arbeitsbeziehung jetzt institutionalisiert wird. Es ist jetzt der Moment in dem eine neue Grundlage geschaffen wird, für die Entwicklung von zeitgenössischer Kunst in Bayern. In Zeiten rasanter gesellschaftlicher und technischer Herausforderungen wie Digitalisierung, Migration oder Klimawandel bedarf es auf allen Feldern kreativer Ideen und unorthodoxer Denkanstöße. Hier kommt auf uns Künstlerinnen und Künstlern eine besondere Rolle zu. Wir sind es, die mit unseren Werken gewohnte Handlungsmuster hinterfragen und Raum für Neues schaffen. So schützen wir mit unseren Mitteln die freiheitliche Grundordnung. Deswegen stellt die Bayerische Verfassung der Freiheit der Kunst die Aufforderung an Staat und Kommunen zur Seite, schöpferische Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen.“

Erstmals ab 2021 stellt das Kunstministerium dem BBK Landesverband in der Kooperationsvereinbarung eine jährliche institutionelle Förderung von 50.000 EUR, sowie bis zu 175.000 EUR Projektmittel zur Weitergabe in Aussicht. Der BBK Landesverband steht dem Kunstministerium im Gegenzug mit seinem Fachwissen im Bereich der Bildenden Kunst zur Verfügung.

Die Weitergabe der Zuwendungen erfolgt im Rahmen der folgenden Förderprogramme:

  • Zuwendungen für Ausstellungen und Symposien der BBK Regionalverbände
  • Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien
  • Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zeitgenössischer bildender Kunst im öffentlichen Raum

Als Ziele der Kooperationsvereinbarung wurden festgelegt:

  • Gemeinsame Identifizierung von Herausforderungen und Lösungsansätzen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler in Bayern zu aktuellen Themenfeldern, wie etwa bezahlbare Atelierräume, Künstlernachlässe und Kunst am Bau
  • Kontinuierlicher Austausch bei der Entwicklung und Optimierung von Förderformaten zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern mit Blick auf weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure (insbesondere Bund, kommunale Spitzenverbände, Kommunen)
  • Auf- und Ausbau von Kooperationen mit anderen nichtstaatlichen Akteuren
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen insbesondere zu den Themen Künstlernachlässe, Kunst am Bau, Kreativwirtschaft, Kunstpädagogik und Bildung sowie Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler

Antworten zu den Fragen der Sachverständigenanhörung (PDF)

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