Auf den 1. November ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit wird erstmals das Melderecht in ganz Deutschland vereinheitlicht. Bislang war es so, dass einzelne Bundesländer ihre eigenen Bestimmungen dazu hatten.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Bürokratiekosten zu senken.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Meldung binnen zwei Wochen
Wer umzieht, muss den zuständigen Meldebehörden seine neue Wohnanschrift binnen zwei Wochen mitteilen. Wer das nicht tut, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.
Vermieter muss (wieder) bestätigen
Beim Vermieter verlangen die Behörden eine schriftliche Bescheinigung darüber, dass der Anmelder auch tatsächlich bei ihm einzieht. Damit sollen sogenannte ‚Scheinanmeldungen‘ verhindert werden.
Das gilt übrigens auch bei einer Abmeldung ins Ausland.