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Freitag, April 19, 2024

Weitere Öffnungsschritte im Passauer Land

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Außengastronomie kann ab Donnerstag den Betrieb aufnehmen – Beherbergungsbetriebe und touristische Einrichtungen folgen am Freitag

Landkreis Passau. Das Infektionsgeschehen im Landkreis Passau stabilisiert sich derzeit bei Inzidenzwerten um 60. Bereits am Dienstag konnten nach fünftägigem Unterschreiten des Schwellenwerts 100 erste Erleichterungen in Kraft treten. Duch eine weitere stabile und tendenziell leicht rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen, sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Öffnungsschritte möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Raimund Kneidinger nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstag unterzeichnet.

Ab Donnerstag, 20. Mai 2021 treten zunächst Öffnungsmöglichkeiten für die Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser oder Kinos und Erleichterungen im Sportbereich in Kraft. Ab Freitag, 21. Mai können nach der bayernweit einheitlichen Vorgabe Öffnungen im touristischen sowie musikalischen und kulturellen Laien- und Amateurbereich folgen.

„Ich freue mich, dass wir durch eine gut organisierte Impfkampagne, durch das Durchhaltevermögen der Bevölkerung und die unermüdliche Arbeit unseres Gesundheitsamts endlich das Infektionsgeschehen im Landkreis Passau reduzieren konnten und nun wieder ein Stück Normalität zurückgewinnen“, so Landrat Kneidinger. „Bei aller Freude über die Lockerungen ist nach wie vor die Vorsicht aller gefragt, und ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die Lockerungen mit Maß und Ziel zu genießen.“

Was ändert sich ab Donnerstag?

Die Öffnung der Außengastronomie ist ab Donnerstag bei fester Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung möglich. An den einzelnen Tischen gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen (max. zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen; Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt). Sitzen an einem Tisch Personen aus verschiedenen Hausständen, ist für alle Tischgäste die Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Tests (PCR-, Schnell- oder vor Ort durchgeführter Selbsttest) erforderlich.

Ebenso dürfen Theater, Konzerthäuser sowie Kinos im Rahmen der Hygienekonzepte für Besucher mit Testnachweis öffnen.

Zulässig ab Donnerstag ist auch kontaktfreier Sport im Innenbereich. In diesem Zusammenhang können auch Sportstätten wie Turnhallen, Tanzschulen usw. öffnen. Außerdem ist unter freiem Himmel auch die Ausübung des Kontaktsports möglich. Für diese ab Donnerstag greifenden Regeln ist Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden über einen negativen Testnachweis verfügen.

Was änder sich ab Freitag?

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht die Möglichkeit weiterer Öffnungsschritte unter den gleichen Voraussetzungen vor, wie sie für Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Sport bestimmt sind.

Somit ist im Landkreis Passau ab Freitag im touristischen Bereich folgendes möglich:

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind auch zu touristischen Zwecken erlaubt. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Ebenso zulässig ist der Betrieb der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweis für Kunden.

Überdies sind musikalische und kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles erlaubt, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

Allgemein gelten auch für diese Öffnungsschritte die Erleichterungen für Genese und Geimpfte in Bezug auf Testpflicht und Kontaktbeschränkungen. Zu den am Dienstag vom Ministerrat getroffenen Beschlüssen hinsichtlich zusätzlicher Öffnungsschritte können erst mit Vorliegen der angepassten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Details genannt werden.

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