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Dienstag, April 23, 2024

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Freyung-Grafenau

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Einzelhandel und Außengastronomie ohne Test – Sport in Gruppen bis zu 25 Personen

FRG. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Freyung-Grafenau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, nutzt der Landkreis die Möglichkeit, in einer Allgemeinverfügung weitergehende Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

Das dafür nötige Einvernehmen durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde gestern beantragt und ist mittlerweile erteilt. Damit gibt es ab Mittwoch, 2. Juni 2021 einige weitere Lockerungen im Landkreis.
„Ich bin sehr froh, dass wir nun viele der Beschränkungen für Sport, Handel, Gastronomie und Schulen aufheben und alle zusammen große Schritte in Richtung mehr Normalität gehen können“, erklärt Landrat Sebastian Gruber dazu. „Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die mit ihrem Verhalten dazu beigetragen haben, dass wir dieses Ziel erreicht haben.“

Konkret lauten die Regelungen für den Landkreis Freyung-Grafenau dann:

  • Der Einzelhandel ist geöffnet, Testpflicht und Terminvereinbarung entfallen. Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • Museen, Galerien, Zoos dürfen öffnen, auch hier braucht es keinen Test und keinen Termin. Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • Sport: Kontaktfreie Sportausübung unter freiem Himmel sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist in Gruppen bis zu 25 Personen zulässig. Kontaktfreie Ausübung von Sport im Innenbereich orientert sich am zur Verfügung stehenden Raum (eine Person pro 20 qm). Es ist kein negativer Testnachweis notwendig.
  • Auch bei der Außengastronomie entfällt die Test- und Terminbuchungspflicht; Kontaktdatenerhebung bleibt.
  • Die Innengastronomie bleibt weiterhin geschlossen, Abholung von Speisen und Getränken ist erlaubt.
  • Die Regelungen für Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und Ferienwohnungen bleiben. Sie sind zu touristischen Zwecken zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weitere 48 Stunden über einen dann vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen negativen Testnachweis verfügen. Übernachtungsangebote dürfen ebenfalls für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Theater, Konzertveranstaltungen und Kino sind für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Es braucht keinen Testnachweis. Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher ist zulässig, auch hier ohne Testnachweis.
  • Für musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, besteht weiterhin Testpflicht.
  • Andere Veranstaltungen, öffentliche Festivitäten und öffentliches Feiern bleiben weiterhin verboten.
  • Die Kreisbibliothek hat geöffnet
  • An den Schulen im Landkreis ist geplant ab Montag in allen Jahrgangsstufen Präsenzunterricht durchzuführen.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
  • Für private Zusammenkünfte gilt weiterhin. Sie sind erlaubt, unter der Vorgabe: nur eigener Hausstand und ein weiterer Hausstand mit insgesamt max. fünf Personen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt
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