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Donnerstag, März 28, 2024

Verschweigen von Kontaktpersonen durch Corona-Infizierte ist kein Kavaliersdelikt

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Eindämmung der Pandemie wird dadurch zusätzlich erschwert

Aufgrund von Gesprächen mit SARS-CoV-2 infizierten Personen ist dem Landratsamt Freyung-Grafenau bekannt, dass immer wieder Kontaktpersonen versuchen, die Infizierten zu beeinflussen, nicht korrekt oder gar nicht als Kontaktpersonen benannt zu werden. Diese versuchen damit, den aus der Quarantäne resultierenden Einschränkungen zu entgehen und gefährden damit die Gesundheit von eigenen Kontaktpersonen, insbesondere von Familienangehörigen und Arbeitskollegen.

Eine nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person (Indexfall) ist gegenüber dem Gesundheitsamt verpflichtet, auf Verlangen der Behörde seine Kontaktpersonen vollständig mitzuteilen. Das Gesundheitsamt stellt bei der Bearbeitung dieser sog. Indexfälle die erforderlichen Ermittlungen, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit an.

Wird gegenüber dem Gesundheitsamt eine zu erteilende Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, kann dies zur Verhängung eines Bußgelds führen. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise bewusst Kontaktpersonen nicht oder unvollständig angegeben werden.
Der Verpflichtete kann die Auskunft jedoch auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen näheren Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aussetzen würde.

Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht kann im Grunde mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Aktuell wird ein Regelsatz von 250,00 EUR festgesetzt. Die Regel- und Rahmensätze können je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden.

Im Landratsamt Freyung-Grafenau wurde bisher noch kein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. „Wir werden aber darauf künftig verstärkt achten“, betont Landratsamtssprecher Karl Matschiner. „Es kann nicht angehen, dass hier Menschen aufgrund von persönlicher Bequemlichkeit oder aus wirtschaftlichen Gründen die Gesundheit anderer aufs Spiel setzen“, so der Pressesprecher.

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