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Freitag, März 29, 2024

Über 80-Jährige bekommen Post vom Landratsamt FRG

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Priorisierter Personenkreis erhält Informationen zur Schutzimpfung

FRG. Die ersten Impfstoffe gegen COVID-19 sind zugelassen und die Impfungen gegen das Corona-Virus haben auch im Landkreis Freyung-Grafenau begonnen. Jedoch wird der Impfstoff anfangs leider noch nicht für alle ausreichen. Auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hat daher der Bund eine Reihenfolge der zu impfenden Personen festgelegt. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, gehören zu einer von fünf Gruppen mit dem stärkeren Risiko für eine schwere Erkrankung. Deshalb ist dieser Personenkreis jetzt bereits berechtigt, aber selbstverständlich nicht verpflichtet, sich gegen das Corona-Virus und die Erkrankung COVID-19 impfen zu lassen.

Daher ist es wichtig, dass gerade diese Menschen über die Impfung, die Impfmöglichkeiten und auch das Anmeldeverfahren möglichst viel wissen. Deshalb erhalten in den kommenden Tagen mehr als 5.000 Landkreisbürger im Alter von mindestens 80 Jahren Post vom Landratsamt.
Die angeschriebenen Seniorinnen und Senioren werden darüber informiert, dass sie zum priorisierten Personenkreis zählen:

„Sie stehen daher bei der Impfreihenfolge an vorderster Stelle, Sie haben höchste Priorität“

schreibt Landrat Sebastian Gruber in dem Brief und weist darauf hin, dass die Anmeldung vorrangig online unter der Adresse www.impfzentren.bayern erfolgen sollte.

Möglichst wohnortnah und in einem Impfzentrum des Landkreises Freyung-Grafenau wird die Impfung erfolgen – natürlich kostenfrei. Eine Impfung beim Hausarzt ist aktuell leider nicht möglich. Das zuständige Impfzentrum ist aber auch über das Bürgertelefon des Landratsamtes unter der Hotline-Nummer 08551 57 470 erreichbar. Hier kann man sich ebenfalls für einen Termin anmelden. Für die telefonische Kontaktaufnahme gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Telefonnummer 116 117 der kassenärztlichen Vereinigung anzurufen und dort im automatisierten Verfahren die Postleitzahl eingeben. In diesem Fall wird man automatisch zu einem Ansprechpartner des zuständigen Impfzentrums weitergeleitet. Sollte man sich bereits auf dem einen oder anderen Weg angemeldet haben, ist aber keine erneute Anmeldung notwendig.

Die Angaben werden dabei automatisch beim Impfzentrum hinterlegt. „Dies gibt uns die Möglichkeit, die Impfungen besser zu planen“, erklärt Landrat Sebastian Gruber. „Nachdem sich die Impfwilligen registriert haben und Termine zur Verfügung gestellt werden können, werden Sie von unseren Mitarbeitern telefonisch oder per Email zur Vereinbarung Ihres Termins kontaktiert. Eine direkte verbindliche Terminvereinbarung kann aber zumeist nur relativ kurzfristig stattfinden, da unserem Impfzentrum die jeweils zur Verfügung stehende Impfstoffmenge immer erst wenige Tage vorher mitgeteilt wird und erst dann eine Terminvereinbarung möglich ist.

Ein weiterer wichtiger Hinweis

Für die Terminvergabe ist es zwingend notwendig, die Personalien, die Adresse sowie eine telefonische Erreichbarkeit anzugeben. Dies ermöglicht es dem Landratsamt, einerseits einen Termin mitzuteilen und bei Bedarf auch weitere Informationen zukommen zu lassen. Außerdem kann dadurch ein möglichst reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Zur Impfung selbst sollte – sofern vorhanden – der Impfausweis und medizinische Unterlagen (z.B. Herzpass, Diabetikerausweis, Medikamentenliste o.ä.) mitgebracht werden. Ferner benötigt man den Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument.

Aktuell muss das Landratsamt aber darauf hinweisen, dass die derzeit zur Verfügung stehende Impfstoffmenge nach wie vor das Nadelöhr in dieser Impfkampagne ist – auch im Landkreis FRG.

„Wir verimpfen, was wir bekommen, aber mehr geht halt momentan nicht.“

Landrat Sebastian Gruber

Das Landratsamt wird informieren, sobald weitere Prioritätsgruppen berücksichtigt werden können. Die Reihenfolge ist vom Bundesgesundheitsministerium mit der Corona-Impfverordnung festgelegt worden und für die Impfzentren verbindlich. Derzeit werden demnach nur Personen geimpft, die zur Gruppe mit höchster Priorität gehören – dazu zählen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von 80 Jahren und darüber
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senoren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern

Landrat Sebastian Gruber bittet alle betroffenen Seniorinnen und Senioren noch um etwas Geduld, sollten sie nicht unmittelbar einen zeitnahen Termin zur Impfung erhalten. „Sobald mehr Impfstoff vom Bund angekommen ist, werden auch mehr Termine vergeben werden können“, so der Landrat. „Ob die Anmeldung ein paar Tage früher oder später erfolgt, ist nicht wesentlich“, versichert Landrat Gruber in diesem Zusammenhang.

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