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Donnerstag, April 25, 2024

Tschechien und Tirol: Einreisebeschränkungen

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Ausnahmeregelung nur für Pendler in systemrelevanten Betrieben und mit dort tatsächlich relevanten Aufgaben

Ab Mittwoch entsprechende Bescheinigung des Landratsamtes notwendig

Aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet gelten ab dem 14.02.2021 neue Einreisebeschränkungen. Dem Landratsamt FRG wurden in der Nacht zum Sonntag hierzu folgende Informationen zu Grenzgängern übermittelt:

Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) können nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden.
Nur noch Mitarbeiter/innen in systemrelevanten Betrieben und nur die dort tatsächlich relevanten Beschäftigten werden Ausnahmegenehmigungen erhalten können.
Welche Betriebe danach als systemrelevant einzustufen sind und vom BMI als solche anerkannt werden, ergibt sich aus Nummer 2 der als Anlage beigefügten Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2020.

Um eine Einreise nach Deutschland der diesen Anforderungen entsprechenden Grenzgänger zu ermöglichen, ist vom Landratsamt Freyung-Grafenau bis Dienstag, 16.02.2021 eine Liste der betroffenen, systemrelevanten Betriebe in unserem Landkreis und der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierung von Niederbayern zu übermitteln.

Ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Diese Bescheinigung darf dabei nur Personen ausgestellt werden, die in der übermittelten Liste genannte, systemrelevante Tätigkeiten in einem in der Liste genannten systemrelevanten Betrieb ausüben. Es geht also nur um die Personen aus Tschechien, die tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben benötigt werden.

Bis zum Mittwoch, den 17.02.2021. 00.00 Uhr gibt es noch eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können – ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

Das Landratsamt hat die Betriebe im Landkreis Freyung-Grafenau über dieses Verfahren bereits informiert und darum gebeten, schnellstmöglich eine E-Mail an wifoe@landkreis-frg.de schicken, sofern sie sich den von der EU-Kommission genannten systemrelevanten Branchen zuordnen. In dieser Email muss schriftlich begründet sein, warum die Betriebe – unter Berücksichtigung der Mitteilung der EU – systemrelevant sind. Darüber hinaus müssen in dieser E-Mail bereits die tschechischen Mitarbeiter/-innen, die eine systemrelevante Tätigkeit in ihrem Betrieb ausüben, aufgelistet werden.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau weist darauf hin, dass es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, bei der die Benennung systemrelevanter Betriebe und Tätigkeiten restriktiv und eng auszulegen ist.

Für Grenzgänger aus Tschechien die bereits in den letzten Tagen nach Bayern eingereist sind und jetzt durch ihre Betriebe hier untergebracht werden, gilt gleichermaßen wie bei Pendlern aus systemrelevanten Bereichen mit Ausnahmegenehmigung, dass weiterhin ein negativer Corona-Test vorliegen muß, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.


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