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Donnerstag, April 25, 2024

Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards

Lesestoff

Am heutigen Freitag, den 8. Mai 2020, verabschiedete der Südtiroler 
Landtag mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der 
Wirtschaft und des Alltags. Ab 9. Mai darf der Einzelhandel öffnen, 
ab 11. Mai Bars und Restaurants ebenso wie Museen sowie Friseure. Ab 
25. Mai können Hotels, andere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen 
wieder öffnen. Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf 
dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus.

„Die Situation hat sich in Südtirol gut entwickelt und wir werden uns
daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen
des Stillstands die Zeit reif, gesellschaftliches und 
wirtschaftliches Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem 
abgesicherten Modus. Bereits in den nächsten Tagen werden wir mit den
Wiedereröffnungsmaßnahmen starten. Wir tun dies in großer 
Verantwortung und werden schrittweise zur Normalität zurückkehren“, 
so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher.

Die Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler 
Sanitätsbetrieb und weiteren Experten erarbeitet wurden, stellen die 
Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund. 
Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen 
Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Südtirol geht damit seinen 
eigenen Weg bei der Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft in 
Italien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf einheimischen Gästen und,
sobald die Mobilität zwischen den Regionen
wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Italien. Für den Sommer hofft die 
Region auf eine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor allem in den 
wichtigsten Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz.

„Aus gesundheitlicher Sicht können wir heute sagen, dass wir über den
Berg sind. Natürlich haben wir keinen Erfahrungswert zu den 
Langzeitfolgen von Covid-19. Doch bei der Ausarbeitung der Maßnahmen 
berieten uns anerkannte Experten aus Südtirol, die im internationalen
Austausch stehen. Die Situation in Südtirol hat sich sehr gut 
entwickelt und dank rigoroser Maßnahmen sind die Voraussetzungen 
gegeben, damit sich Südtirol zu einer der sichersten Regionen im 
Alpenraum entwickelt, denn mit dem
neuen Landesgesetz bieten wir einen der höchsten Standards in Europa.
Der enge Austausch und die Zusammenarbeit mit der Hotellerie 
beweisen, dass hier mit sehr viel Einsicht und Umsetzungswillen 
gearbeitet wird. Das freut mich sehr“, so Gesundheitslandesrat Thomas
Widmann.

Die Hotellerie und das Gastgewerbe sehen die neuen Regelungen als 
einen wichtigen Schritt zurück in eine neue Normalität. „Die 
Gastbetriebe Südtirols bereiten aktuell schon alles vor, um einen 
sicheren und sorgenfreien Urlaub in Südtirol anbieten zu können“, 
sagt Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbands 
Südtirol (HGV). „Man wird wohl lernen müssen, mit dem Virus zu leben.
Das bedeutet eine Umstellung der Infrastruktur unserer Betriebe und 
auch des direkten Umgangs mit dem
Gast. Die Südtiroler Gastgeber richten sich dabei nach den 
Empfehlungen der Experten. All unsere Handlungen sind jetzt darauf 
gerichtet die größtmögliche Sicherheit in allen Betrieben Südtirols 
zu gewährleisten.“

Die Wochen des Lockdowns nutzten die Tourismusverantwortlichen, um 
sich und die touristischen Anbieter auf die veränderten Umstände 
bestmöglich vorzubereiten. „Die letzten Monate haben unsere 
Lebensgewohnheiten radikal verändert“, erläutert der Generaldirektor 
von IDM Südtirol, Erwin Hinteregger. „Die Herstellung der 
Reisefreiheit aus und in sichere Destinationen ist für Südtirols 
Tourismus sehr wichtig, denn unsere Gäste sind von größter Bedeutung 
– wirtschaftlich, aber auch emotional. Ein
Großteil der Gäste kommt schon seit vielen Jahren immer in den 
gleichen Betrieb und wird als Teil der Familie empfunden. Das Ziel 
der Südtiroler Gastgeber ist es, sich die Einschätzung als sicheres 
Reiseziel zu verdienen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz befinden
wir uns auf dem richtigen Weg, um in die Sommersaison mit der 
höchstmöglichen Sicherheit zu starten.“

Die beschlossenen Maßnahmen

Das verabschiedete Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen
zum Schutz der Gäste und der Bevölkerung:

– Im Alltag und in der Öffentlichkeit gilt es einen Mindestabstand 
von zwei Metern einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden 
Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei
Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. An 
geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt 
ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses 
Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.
– Auf den Gemeinschaftsflächen von Hotels und anderen 
Beherbergungsbetrieben wird die Anzahl der Personen, die sich 
gleichzeitig aufhalten dürfen, beschränkt. Grundsätzlich gilt es, 
einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Ausnahmen gibt es für 
Familien und Personen, die im selben Zimmer nächtigen. Freibäder 
dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen im Moment nicht – außer es 
handelt sich beim Betrieb um eine sogenannte „Covid-Protected-Area“, 
wo Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet sein
  müssen.
– In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als 
es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein 
Abstand zwischen den Personen von zwei Metern oder von einem Meter 
Rücken an Rücken gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende 
Mitglieder desselben Haushalts. Dieser Abstand kann nur 
unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den
Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. 
Nur am Tisch kann auf das Tragen
  eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen
Masken des Typs FFP2 verwenden.
– Die Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr sind auf maximal 60 
Prozent begrenzt. Im Fahrzeug und beim Ein- und Aussteigen gelten die
Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dürfen nur ausgewiesene Plätze nutzen 
und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
– Seilbahnen dürfen maximal zwei Drittel der erlaubten 
Personenkapazität in geschlossenen Gondeln mit Ausnahme von 
zusammengehörenden Mitgliedern desselben Haushaltes befördern, in den
Wartebereichen müssen Mindestabstände einhaltbar sein und ausreichend
Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kabinen werden
außerdem regelmäßig desinfiziert.
– Sport im Freien zu treiben ist wieder möglich, sofern es sich nicht
um Mannschaftssport handelt und der Sicherheitsabstand von drei 
Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Diese Regelung gilt 
nicht für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Bei 
Unterschreiten des Abstands von drei Metern zwischen den Personen 
muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden.
– Der Besuch von Museen ist unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie
dem Tragen eines Gesichtsschutzes, möglich.
– Alle Geschäfte und Handelsbetriebe können mit Inkrafttreten des 
Gesetzes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einweghandschuhe sind vor 
allem beim Lebensmittelver- und -einkauf vorgesehen. Kassenbereiche 
sind mit einer Schutzvorrichtung abzutrennen. Der Zugang zum Geschäft
muss gestaffelt erfolgen. Die Öffnungszeiten können zu diesem Zweck 
verlängert werden. Mit Ausnahme für kleine Geschäfte bis zu 50 
Quadratmeter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im 
Handelsgeschäft nur ein Kunde je zehn
  Quadratmeter anwesend sein kann.
– Eine von der Landesregierung ernannte fünfköpfige Kommission von 
Fachleuten aus Epidemiologie, Statistik, Hygiene und öffentliche 
Gesundheit wird ein striktes Monitoring durchführen und den Verlauf 
der Infektionen durch das neuartige Coronavirus beobachten. Sollte 
die Infektionskurve wieder ansteigen und sich Südtirol den 
Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems nähern, schlägt 
diese Kommission dem Landeshauptmann Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsrisikos vor.

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