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Freitag, April 26, 2024

Stadt Passau steht in den Startlöchern für Lockerungsmaßnahmen

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Änderungen beginnen mit Ausgangs- und Besuchsregelung in den Seniorenheimen

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Erklärung vom 05.05.2020 zahlreiche Lockerungen in Bezug auf die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen verkündet, die teilweise bereits ab dem kommenden Wochenende gelten werden. Diese Lockerungen wirken sich auch auf das öffentliche Leben in der Stadt Passau aus. Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat daher gemeinsam mit den verschiedenen Fachstellen und Kooperationspartnern Möglichkeiten und Stufenpläne zur Umsetzung der Lockerungen erarbeitet, damit das Leben in der Stadt Passau weiter anrollen kann.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Auch wir in Passau gehen vorsichtig und verantwortungsvoll Schritt um Schritt den Weg heraus aus der Corona-Krise. Dabei wird es zum einen oder anderen Stolperer kommen, da wird sich manches am Anfang holprig anfühlen. Am Ende wird unser Land und wird unsere Stadt diese Krise mit alle ihren Folgen gut meistern. Wir werden über kurz oder lang unsere Normalität zurückhaben und anknüpfen an die richtig guten Entwicklungen der Vor-Corona-Zeit.“

In folgenden Bereichen gibt es Änderungen bzw. Neuerungen:

  1. Zusammenleben

In dieser Woche hat die Bayerische Staatsregierung die Ausgangsbeschränkung durch eine Kontaktbeschränkung abgelöst. Das bedeutet zum einen, dass man das Haus wieder ohne triftigen Grund verlassen kann und dass es nun erlaubt ist, mehrere Angehörige eines weiteren Haushalts zu treffen – und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum.

Auch das Besuchsverbot in den Krankenhäusern, Seniorenheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat sich gelockert. Jeder Patient oder Bewohner darf entsprechend der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einmal täglich in der Regel von einer Person aus dem Familienkreis besucht werden. Da diese Lockerung zeigt, dass sich die Gefahreneinschätzung der Staatsregierung geändert hat, wurde demzufolge auch die Allgemeinverfügung der Stadt Passau zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflegeheimen und Seniorenresidenzen sowie weiteren Einrichtungen abgeändert. Die in den letzten Wochen geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind ab Samstag, 09.05.2020 nicht mehr gültig.

2. Innenstadt:

Nach den Corona-bedingten Einschränkungen erwacht das Leben in der Innenstadt wieder zum Leben. Mit den anstehenden Lockerungen und den Frühlingstemperaturen werden die Bürgerinnen und Bürger auch wieder mehr Zeit im öffentlichen Raum verbringen. Um die Aufenthaltsqualität zu steigern und die Stadt rauszuputzen, hat die Stadtgärtnerei damit begonnen, die insgesamt zwölf Brunnen im Innenbereich zu warten und zu reinigen um sie einsatzbereit zu machen. Fünf davon sind im Zentrum bereits in Betrieb, der Rest folgt in Kürze. Gleiches gilt für die Sommerbepflanzung, für die in der Stadtgärtnerei über 100.000 Pflanzen herangezogen worden sind. Darüber hinaus dürfen sich die Menschen darauf freuen, dass nun die Anstrahlung der öffentlichen Gebäude, wie etwa der Veste Oberhaus und des Alten Rathauses, und der Kirchen, wie beispielsweise des Domes und der Wallfahrtskirche Mariahilf, ebenso wieder eingeschaltet wird wie die Fassadenbeleuchtung in der Fußgängerzone.

3. Handel und Gastronomie

Die Rückkehr zur Normalität passiert im Bereich des Handels am Montag, 11.05.2020, wenn auch die Center und großflächigen Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen.

Wenn dann Zug um Zug auch die Gastronomie – zunächst mit der Öffnung der Freischankflächen und Biergärten ab Montag 18.05.2020, eine Woche später ab Montag, 25.05.2020 mit der Inbetriebnahme auch der Innenbereiche– starten kann, wird auch der Rest des zuletzt so stark vermissten Lebens in die Passauer Innenstadt zurückkehren.

Die Stadt Passau hat bereits einen konkreten Plan erarbeitet wie auch bei den Außenflächen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Rd. 90 % der Gastro- Außenfläche kann so erweitert werden, dass die erforderlichen Abstände unter Erhalt der Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Der bereits erfolgte Beschluss des Stadtrats zum Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für dieses Jahr hat auch für diese zusätzliche Fläche Gültigkeit.

Dass dies gelingen wird und die bereits bekannten Auflagen kein Hindernis für einen Besuch in der Stadt sind, sieht man schon heute. Gute Konzepte der Geschäfte, Vernunft und Rücksichtnahme der Kunden sind die Garantie dafür, dass Passau ganz schnell wieder die Einkaufs- und Erlebnisstadt wird, die wir so sehr schätzen und lieben.

Die Stadt Passau unterstützt dies in ganz besonderem Maß. Mit der Werbekampagne „Ihre Stadt. Ihre Händler. Ihre Vielfalt.“ begleiten die Stadt Passau und City Marketing Passau e.V. die Händler und Gastronomen und laden ein zu einem Bummel durch die attraktiven Straßen und Gassen der Innen- und Altstadt von Passau.

4. Kultureinrichtungen:

Zusammen mit dem geplanten Start der Beherbergungsbetriebe ab Pfingsten, ist beabsichtigt, auch das Oberhausmuseum und das Römermuseum Kastell Boiotro zum

Beginn der Pfingstferien (ab 30.05.2020) wieder zu öffnen. Dies wird anfänglich jedoch mit eingeschränkten Öffnungszeiten, geringerer Ausstellungsfläche und einer Begrenzung der gleichzeitigen Besucherzahl verbunden sein.

Der Betrieb an der Musikschule Stadt Passau wird ab kommenden Montag, 11.05.2020 mit Einzelunterricht wieder starten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die Termine gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern koordinieren. Musikschulunterricht außerhalb der Musikschule ist derzeit noch nicht möglich.

Das Künstlerhaus „Kulturmodell Bräugasse“ wird ebenfalls ab Pfingsten wieder die Tore öffnen. Auch hier ist zunächst ein reduzierter Umfang vorgesehen, der jedoch den Künstlerinnen und Künstlern die Nutzung der Räumlichkeiten für ihre Arbeit ermöglichen soll.

Derzeit arbeitet die Stadt Passau an einem dauerhaften Angebot für Kulturschaffende. Beispielsweise ist vorgesehen, an 2-3 Plätzen in der Innen- bzw. Altstadt Bühnen und abstandskonforme Sitzgelegenheiten aufzustellen, die dann von den örtlichen Künstlerinnen und Künstlern für Musikauftritte, Lesungen usw. genutzt werden können.

5. Sport- und Freizeiteinrichtungen

Am kommenden Montag, 11.05.2020 ist der Trainingsbetrieb für die Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich im Freien wieder erlaubt. Aus diesem Grund ist das Training von Einzelpersonen auf den städtischen Sportanlagen, Schulsportanlagen, im Skater-Park und auf der Dirt-Bike-Bahn ab diesem Tag wieder zulässig.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei eingehalten werden:

  • Ausübung nur alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • Kontaktfreie Durchführung der Trainingseinheiten
  • Keine Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen (die Nutzung vongesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich)
  • Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen (insbesonderebei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten).
  • Keine Nutzung der Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume an den Sportstätten
  • Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportartzwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen
  • Keine besondere Gefährdung von Menschen mit hohem Alter, Menschen mitBehinderung oder psychischen Störungen oder für Schwangere
  • Keine Zuschauer

Für die konsequente Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen sind die Vereine, der Übungsleiter bzw. der Freizeitsportler zuständig.
Für Mannschaftssportarten (z. B. Fußball, Basketball, Volley-/Beachvolleyball, Handball, Cricket, Baseball, Hockey, Faustball und American Football) müssen die Sportanlagen vorerst noch geschlossen bleiben.

Da auf Bolzplätzen oder Streetball-Anlagen eher Mannschaftssportarten gespielt werden, bleiben diese bis auf weiteres geschlossen.

Bereits seit diesem Mittwoch können die Kinder wieder die Spielplätze im Stadtgebiet Passau nutzen.

6. Tourismus

Die aktuelle Lage ist nach wie vor eine Herausforderung für die gesamte Tourismusbranche.
Die Stadt Passau ist in der Vorbereitung einer bundesweiten Kampagne, die dann ausgerollt wird, wenn Reisen wieder möglich sind. Dabei werden dediziert der deutsche Markt und soweit wieder zulässig auch der österreichische Markt angesprochen.

Die Ankündigung seitens der Bayerischen Staatsregierung, dass eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus zum Pfingstwochenende angestrebt wird, ist das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels, das die Akteure der Passauer Tourismuswirtschaft lange erwartet haben.

„Wir sind bereit!“ heißt es durchgehend, wenn man sich diese Tage mit den Vertretern der Branche unterhält, auch wenn erst noch bekannt werden muss, welche Auflagen und Vorschriften zum Start im Tourismus konkret einzuhalten sind. Passau hat für den „Urlaub Zuhause“ viel zu bieten; die Einzigartigkeit der Dreiflüssestadt mit ihrem vielfältigen und abwechslungsreichen Kultur- und Naturangebot!
Die Fachstellen der Stadt Passau sind in ständigem Kontakt mit den Tourismusakteuren und bieten Unterstützung für die nächsten kurz-, mittel- und langfristigen Schritte.

7. ÖPNV

Nachdem die Ausgangsbeschränkung von der Kontaktbeschränkung abgelöst wurde, der Einzelhandel wieder an den Start geht und ab kommenden Montag auch mit dem Präsenzunterricht an den Grundschulen begonnen wird, wird auch ab Montag, 11.05.2020 der Linienbusverkehr Montag-Freitag wieder nach planmäßigem Fahrplan „Schultag“ durchgeführt. Der Abendverkehr wird auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen planmäßig erfolgen.

Für die Schüler werden die an Schultagen gültigen Zusatzfahrten angeboten.

8. Schulen

Die Stadt Passau ist in ständigem Kontakt mit den Schulen im Stadtgebiet. Ab kommenden Montag beginnen auch die 4. Klassen, eine Woche später die ersten Klassen mit dem Präsenzunterricht. Hier erfolgt vor allem eine Unterstützung bei dem erforderlichen Hygienekonzept. Auch werden die Schulen von der Stadt Passau mit einer Erstausstattung an Mund-Nasen-Schutz-Masken und Desinfektionsmittel versorgt. Darüber hinaus erfolgt auch eine enge Abstimmung bezüglich der Schülerbeförderung, die ja aufgrund der verminderten Unterrichtseinheiten angepasst werden muss.


Wie von der Staatsregierung ebenfalls bereits angekündigt, werden die vorgesehenen Lockerungen entsprechend der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen angepasst und notfalls kurzfristig wieder verschärft.

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