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Mittwoch, April 24, 2024

Sachstand Corona – neue Regelungen in der Stadt Passau seit heute in Kraft

Lesestoff

Passau. Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, für die Sportausübung und für die Flussschifffahrt/Gästeführungen hat die Stadt Passau das Einvernehmen der Bayerischen Staatsregierung beantragt, das inzwischen vorliegt.

Folgende Regelungen ab heute Dienstag, 25. Mai 2021

Kindertagesstätten
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m2 abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Sportausübung
Zulässig ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 25 Personen ohne Testpflicht für alle Teilnehmenden – auch Fitnessstudios mit Terminvereinbarung. Geimpfte und Genesene werden bei der maximalen Anzahl der Personen nicht mitgezählt.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Kulturelle Veranstaltungen
Können im Außenbereich mit festen Sitzplätzen bis zu 250 Personen stattfinden (ohne Test).

Theater, Opernhäuser, Kinos
Sind geöffnet, ohne Testpflicht.

Außengastronomie
ist geöffnet, ohne Testpflicht.

Fluss- und Seenschifffahrt, Gästeführungen etc.
finden statt, ohne Testpflicht.

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