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Donnerstag, März 28, 2024

Prognose des Landratsamt Deggendorf für kommenden Montag

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Deggendorf. Die für 22. Februar 2021 geplanten Öffnungsschritte im Bereich der Schulen, Kindertagesstätten, der beruflichen Aus- und Fortbildung, der außerschulischen Bildung, Musikschulen und Fahrschulen hängt vom Inzidenzwert ab.

Die Kreisverwaltungsbehörden haben, entsprechend den Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, bis spätestens Freitag, 19.02. eine Prognose abzugeben, ob denn der Inzidenzwert auch am Montag unter 100 liegt.

Das RKI weist heute Freitag einen Inzidenzwert von 88,7 aus. Nach dem aktuellen Stand wird für morgen ein leichter Anstieg dieses Wertes erwartet.

Am Wochenende fallen insgesamt 38 Neuinfektionen des vorigen Wochenendes aus der Statistik raus, sodass die Führungsgruppe Katastrophenschutz am heutigen Vormittag die Prognose getroffen hat, dass der Inzidenzwert auch am Montag unter 100 liegen wird.

Im Vorgriff auf die ab 22. Februar geltenden Vorschriften, wird dies auch im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben.

Diese Bekanntmachung wirkt sich ab 22. Februar 2021 auf folgende Bereiche aus:

§ 18 Schulen
Abs. 1 Satz 5
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, findet abweichend von Satz 1 und 2

  1. an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
  2. an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,
  3. an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und
  4. in den Abschlussklassen der übrigen Schulen nach Satz 1

Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

§ 19 Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Abs. 1 Satz 3
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, ist abweichend von Satz 1 und 2 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von der Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlagen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
  2. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

§ 20 Berufliche Aus- und Fortbildung, außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
Abs. 1 Satz 1
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind, vorbehaltlich des Abs. 3, in Präsenzform untersagt.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, können abweichend von Satz 1 Angebote in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.

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