4.7 C
Hutthurm
Freitag, April 19, 2024

Landkreis Deggendorf: Distanzunterricht in der kommenden Woche

Lesestoff

Kindertagesstätten bleiben geschlossen

Deggendorf. In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts bestimmt.

Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine 7-Tage- Inzidenz von 101,3 aus. Die Bekanntgabe dieses Wertes erfolgt heute per Amtsblatt, Medieninformation und Veröffentlichung auf der Website des Landratsamtes Deggendorf. Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 21.03.2021 Folgendes für den Landkreis Deggendorf:

Schulbetrieb
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von
100 überschritten wird, findet
a) in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
b) an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt;

Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.

Im Gegensatz zu den bis 14.03.2021 geltenden Regelungen ist nunmehr für alle Abschlussklassen Präsenz- oder Wechselunterricht möglich.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist ab 15. März 2021 unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind die Einrichtungen geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen;

Die nächste Entscheidung erfolgt am 19.03.2021 (für die Woche ab 22.03.2021).

Hinweis zu den inzidenzabhängigen Einschränkungen

Die Einschränkungen insbesondere im Bereich der privaten Kontakte, der nächtlichen Ausgangssperre, beim Sport, beim Einzelhandel sowie bei Teilen der außerschulischen Bildung und Musikschulen bleiben aktuell bestehen. Eine Lockerung der Einschränkungen in den vorgenannten Bereichen ist erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei folgenden Tagen hintereinander unterschritten hat. Ist dies der Fall, erfolgt unmittelbar eine Bekanntmachung durch das Landratsamt, sodass die Lockerungen am
Folgetag wirken.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge