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Mittwoch, April 24, 2024

Keine unüberlegte Einführung des digitalen Corona-Immunitätsnachweises

Lesestoff

Der Landesverband Bayern des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands – warnt vor einer unüberlegten Einführung des digitalen Immunitätsausweises.
Bei der digitalen Erfassung von stattgehabten Impfungen, durchgemachten Infektionen und den Ergebnissen von Testungen sind sehr hohe Ansprüche an den Datenschutz und die Fälschungssicherheit zu stellen.

Deshalb sollten die entsprechenden Daten direkt von der impfenden Stelle, dem behandelnden Arzt oder dem Testzentrum in die Smartphone-App des Betroffenen eingegeben werden. Dabei verfügen nur die Impfzentren über ein vernetztes digitales Erfassungssystem, so dass nur in diesem Bereich eine zentrale Übertragung der Impfdaten über das Internet an die Mobiltelefone der Geimpften sinnvoll erscheint.

Für die anderen Stellen, i.e. Arztpraxen und Testzentren, bietet sich z.B. die Generierung eines QR-Codes an, der dann direkt vor Ort in das Smartphone eingelesen wird. Dabei ist auch von Anfang an zu klären, ob der damit verbundene Verwaltungsaufwand vom Betroffenen selbst zu zahlen ist (individuelle Gesundheitsleistung), oder ob die durchführenden Stellen z.B. über die kassenärztlichen Vereinigungen eine Kostenerstattung bekommen (analog zu den Impfzeugnissen).

Ebenso muss sichergestellt sein, dass die für diese Datenübertragung erforderliche Soft- und ggf. auch Hardware den Praxen, Testzentren etc. von Anfang an kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

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